Schwanz abgerissen Hündchen Filou grausam getötet - Düsseldorfer vor Gericht

Düsseldorf · Wer tötete Schoßhündchen Filou? Der vierjährige Zwergspitz starb einen qualvollen Tod. Ihm war unter anderem der Schwanz abgerissen worden. Ein 39-jähriger Düsseldorfer steht deswegen vor Gericht - und beteuert seine Unschuld.

 Hündchen Filou wurde misshandelt.

Hündchen Filou wurde misshandelt.

Foto: wuk

Die 38-Jährige hat noch ein Foto von ihrem Filou auf dem Smartphone: Ein strubbeliges schwarzes Fellknäuel, aus dem lustig schwarze Augen blitzen. Auf dem Flur des Düsseldorfer Amtsgerichts kämpft die Düsseldorferin mit den Tränen, wenn sie an das Schicksal ihres Schoßhündchens denkt. Dort ist Amtsrichterin Silke Boriss damit befasst, die grausame Tötung des Hundes aufzuklären.

Dem Zwergspitz war unter anderem der Schwanz abgerissen worden, Ärzte in einer Tierklinik konnten ihn nicht mehr retten. Ein 39-jähriger Düsseldorfer steht deswegen seit Mittwoch vor Gericht - und bestreitet die Tat. Er ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

Die Besitzerin von Filou hatte ihr Hündchen bei dem Angeklagten, ihrem damaligen Freund, vor einem Jahr für einen Tag in Obhut gegeben. Zu dem Zeitpunkt soll der Zwergspitz putzmunter und gesund gewesen sein. Als der arbeitslose 39-Jährige den Hund am Abend zurückbrachte, war das Tier schwer verletzt und bewegte sich nicht mehr. Einen Tag später starb Filou in einer Tierklinik.

 Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses im Gerichtssaal.

Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses im Gerichtssaal.

Foto: Frank Christiansen/dpa

Eine Untersuchung ergab, dass dem Hund nicht nur der Schwanz abgerissen worden war, sondern er auch schwere innere Verletzungen hatte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 39-Jährige den Hund bewusst derart zugerichtet hat. Er habe "dem Wirbeltier erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt".

Doch der Angeklagte bestreitet das. Er sei tierlieb, habe selbst früher einen Golden Retriever besessen. Er sei mit dem Hund den ganzen Tag unterwegs gewesen bis nach Unna und könne sich dessen Verletzungen nicht erklären, erklärte sein Anwalt. Er könne sich aber noch erinnern, dass es dem Tier am Vortag nicht gut gegangen sein soll.

Er habe noch die 450 Euro Behandlungskosten für das Tier bezahlt. Doch dies sei kein Schuldeingeständnis, versichert der Verteidiger: Schließlich sei es der Hund seiner damals mittellosen Freundin gewesen. Die Beziehung zur Besitzerin des Zwergspitzes sei wegen des Vorfalls aber zerbrochen.

Die Ex-Freundin, Filous Frauchen, reagierte auf die Aussage empört: "Der kann mir doch nicht erzählen, dass er das nicht war", sagte die 38-Jährige. "Der gehört ins Gefängnis." Ihr Hund habe Angst vor ihm gehabt. Es stimme auch nicht, dass der Zwergspitz nicht stubenrein gewesen sei: "Er hat nur in die Hose gemacht, wenn er ihn gesehen hat."

Der Anwalt der 38-Jährigen wies darauf hin, wie widersprüchlich die Aussage des Angeklagten sei: "Am Vortag soll es dem Hund schlecht gegangen sein, am Tattag war er dann wieder kerngesund und abends plötzlich sterbenskrank." Amtsrichterin Silke Boriss kündigte eine umfassende Beweisaufnahme an.

(lsa/lnw)
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