Klage in Düsseldorf Frau verklagt Coca Cola wegen Benzin in Getränk

Düsseldorf · Nicht eine Kalorie, dafür aber womöglich reichlich Benzin nahm eine Studentin (40) unfreiwillig bei einem großen Schluck aus einer Coca-Cola-Flasche zu sich. Das zumindest wirft sie dem Weltkonzern nun per Zivilklage beim Amtsgericht vor, forderte zunächst 4000 Euro als Schmerzensgeld von Coca-Cola.

 Die Klägerin hatte unfreiwillig Benzin getrunken.

Die Klägerin hatte unfreiwillig Benzin getrunken.

Foto: dpa, bs cul fpt sab

Die Klage nahm das Gericht an, doch mehr als 1200 Euro könne die Frau nicht erwarten, entschied die Richterin. Nur in Höhe dieses Betrages wurde der Frau daher Prozesskostenhilfe gewährt. Der Getränke-Multi hat bei Gericht bisher keine Stellungnahme zu der angeblich verunreinigten Limo eingereicht. Ob und wann es zur Verhandlung kommt, ist also unklar.

Die Klägerin leidet bis heute immer wieder unter Übelkeit und Magenschmerzen. Dabei habe sie im April 2014 bei einem Supermarkt nur eine Flasche Coca-Cola "Zero" gekauft, vor lauter Durst das Getränk direkt angesetzt — und sofort "Ekel und ein Brennen im Hals bis runter in den Magen" gespürt, sagt sie.

Neben massiven Schmerzen habe sie zusätzlich eine Gastritis erlitten, musste eine Magenspiegelung über sich ergehen lassen — und könne Spätschäden am Gehirn nicht ausschließen. Denn die Cola sei damals mit Benzin versetzt gewesen, den Getränkerest habe sie dem Hersteller sogar zur Untersuchung zugeschickt.

Ein Ergebnis habe sie bis heute nicht erhalten, nur so viel: Die Haftpflichtversicherung des Konzerns habe ihren grundsätzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht bestritten, habe allerdings die Höhe kritisiert. Mit 400 Euro, so das angebliche Angebot, war die Frau aber nicht zufrieden. Ihre Anwältin Julia Masin: "Bei Produktionsabläufen kann schon mal Maschinenöl in Nahrungsmittel geraten. Ob sich eine Vermischung eines Erfrischungsgetränks mit Benzin aber auch so erklären lässt", könne die Anwältin nur raten.

Womöglich stamme das Benzin aber auch von einem früheren Nutzer der Pfandflasche und das Leergut war vor der Neubefüllung nicht ordentlich ausgespült worden. Dem Coke-Konzern bleibt jetzt jedenfalls noch Zeit bis Anfang Februar, um auf die Schmerzensgeldklage der Studentin zu reagieren. Liegt dem Gericht bis dahin noch immer keine Stellungnahme des Konzerns vor, kann die Richterin auch nach den bisher vorgetragenen Fakten urteilen.

(wuk)
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