Düsseldorf Straße frei für Radfahrer

Düsseldorf · Der Kölner Rat hat mit breiter Mehrheit stadtweit die Pflicht für Radfahrer aufgehoben, die Radwege zu nutzen. Die Ampel-Mehrheit in Düsseldorf plant das auch. Hintergrund: Auf der Straße ist es sicherer.

 Auf der Königsallee wurde die Benutzungspflicht für den Radweg in der Mitte des Boulevards aufgehoben. Radfahrer dürfen die Fahrbahn nutzen. Wer auf dem alten Radweg fährt, ist im Fußgängerbereich nur geduldet (siehe Schild).

Auf der Königsallee wurde die Benutzungspflicht für den Radweg in der Mitte des Boulevards aufgehoben. Radfahrer dürfen die Fahrbahn nutzen. Wer auf dem alten Radweg fährt, ist im Fußgängerbereich nur geduldet (siehe Schild).

Foto: A. Bretz

Viele Radfahrer wissen gar nicht, dass eine Radwegebenutzungspflicht existiert. Sie schreibt vor, dass dort, wo ein Radweg durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist, dieser auch benutzt werden muss. Andernfalls kann eine Geldbuße fällig werden. Was vermutlich noch weniger Radfahrer wissen: Eigentlich darf es diese Pflicht gar nicht mehr geben. Ende 2010 hat nämlich das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass diese Regelung nicht prinzipiell, sondern nur an Stellen mit besonderer Gefahrenlage gelten darf. Doch nur wenige Kommunen haben das bisher umgesetzt.

Der Kölner Stadtrat hat jetzt die stadtweite Aufhebung der Pflicht beschlossen, die Ampel-Kooperation aus SPD, Grünen und FDP in Düsseldorf plant Ähnliches: Ein entsprechender Antrag der Grünen wird derzeit abgestimmt. Er sieht vor, die Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet aufzuheben. Dann hätten Radfahrer die Wahlfreiheit, ob sie auf der Straße oder zum Beispiel auf einem Radweg auf dem Bürgersteig fahren wollen. Argumentiert wird vor allem mit dem Aspekt der Sicherheit: Statistisch gesehen verunglücke alle zwölf Stunden in Düsseldorf ein Radfahrer. Häufig sei die Unfallursache, dass Autofahrer Radler übersehen, etwa beim Rechtsabbiegen oder im Bereich einer Ausfahrt. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass Radfahrer auf der Straße besser wahrgenommen werden und deshalb sicherer seien.

Das bestätigt Mathias Steinigk vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in Düsseldorf. "Entscheidend ist die Sichtbeziehung zwischen Auto- und Radfahrer." Die sei auf der Straße am besten gewährleistet. Bei Radwegen auf dem Bürgersteig gebe es zwar ein subjektives Sicherheitsgefühl, die Sicherheit sei aber besonders im Bereich von Kreuzungen nicht gegeben. Dort werden nach Steinigks Erfahrung, Radler im Fußgängerbereich von Autofahrern leichter übersehen. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist deshalb eine alte Forderung des ADFC. Dies auch deshalb, weil Radwege, die vor längerer Zeit angelegt wurden, meist gar nicht mehr heutigen Sicherheitsstandards entsprechen.

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Die Wahlfreiheit sieht Steinigk nicht als Vorteil. Denn nicht mehr benutzungspflichtige Radwege auf Bürgersteigen müssten zu Fußgängerflächen erklärt werden, auf denen Radfahrer in Schritttempo geduldet wären. So ist die Regelung in der Mitte der Königsallee. Auf Drängen des ADFC war dort die Radwegbenutzungspflicht abgeschafft worden, weil es immer wieder Konflikte zwischen Radlern und Fußgängern gegeben hatte. Jetzt ist Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt, dennoch nutzen viele noch die alte Radtrasse in der Mitte des Boulevards - und nicht alle fahren dort in Schrittgeschwindigkeit.

Im Kreis der Ampel hält man die Aufhebung dennoch für richtig. "Wir brauchen gute Angebote für die Radfahrer", sagt Grünen-Fraktionschef Norbert Czerwinski, "dennoch müssen auch weiterhin Radwege gebaut werden." Auch Martin Volkenrath (SPD), Vorsitzender des Verkehrsausschusses, begrüßt den Vorstoß: "Autofahrer müssen sich auch in Düsseldorf an Radfahrer gewöhnen." Er will außerdem eine Art Grünen Pfeil für Radfahrer in den Antrag aufnehmen, der im Januar in den Fachausschuss kommt. Der Pfeil soll erlauben, dass Radfahrer bei roter Ampel rechts abbiegen.

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Foto: Andreas Endermann

Verkehrsdezernent Stephan Keller, selbst Alltags-Radfahrer, steht den Plänen aufgeschlossen gegenüber: "Wir dürfen Radfahrer nicht zu sehr bevormunden." Deshalb werde man Einzelfälle prüfen und die Benutzungspflicht nur dort anordnen, wo sie aus Sicherheitsgründen erforderlich sei.

(dr)
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