Pflegerinnen in Düsseldorf vor Gericht Anklage wertet Überdosis für Senior als Totschlag

Düsseldorf · Überraschung beim Düsseldorfer Landgericht: Die beiden Altenpflegerinnen, die durch eine irrtümlich verabreichte Schmerzmittel-Überdosis Ende 2014 einen 104-jährigen Heimbewohner getötet haben sollen, dürfen auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

 Die beiden Pflegerinnen mit ihren Verteidigern bei Prozessbeginn in Düsseldorf.

Die beiden Pflegerinnen mit ihren Verteidigern bei Prozessbeginn in Düsseldorf.

Foto: Hans-Juergen Bauer

Das ergab sich am Dienstag zum Prozessauftakt gegen die Frauen (51 und 35). Die Anklage war anfangs von Mord durch Unterlassen ausgegangen, weil die Pflegerinnen die Todesgefahr für den Senior erkannt, aber keinen Notarzt alarmiert hatten. Doch die Richter ließen diese Version nicht zur Verhandlung zu. Nach neuestem Gutachten der Rechtsmedizin wäre der Greis wohl auch gestorben, wenn die Frauen noch Hilfe geholt hätten. Also wird gegen sie vorerst wegen versuchten Totschlags verhandelt.

Direkt nach Verlesung der Anklage wurde der Prozess wieder unterbrochen. Erst am 15. Januar ist der nächste von insgesamt vier Verhandlungsterminen geplant. Ob die Frauen dann die Vorwürfe bestätigen, wie sie es angeblich schon bei der Polizei taten, ist unklar.

Dabei hatte sich zunächst niemand über den Tod des 104-Jährigen am Tag vor Heiligabend 2014 gewundert, da der Mann als gebrechlich galt. Aber schon am nächsten Tag war in jenem Pflegeheim am Volksgarten der krasse Fehlbestand beim Schmerzmittel Hydromorphon (sieben Mal stärker als Morphium) aufgefallen.

Prompt sollen die Pflegerinnen gestanden haben, dass dem Greis am Vortag gegen 20 Uhr aus Versehen das 100fache seiner üblichen Injektionsdosis verabreicht worden war. Statt 0,1 Milliliter, wie verordnet, soll die jüngere der Frauen ihm eine volle Ampulle mit 10 Millilitern gespritzt haben.

Als ihre Kollegin (51) große Atemnot bei dem Senior bemerkt und einen Notarzt rufen wollte, den Hörer zur Hand nahm, die Nummer schon gewählt hatte, soll die Jüngere mit den Worten "Nein, das machen wir jetzt nicht" das Telefonat aber verhindert haben. Wenig später war der Bewohner tot.

Staatsanwaltschaft ging von Mord aus - das Gericht aber nicht

Der Staatsanwalt fand, die Frauen hätten durch das unterlassene Telefonat sogar einen Mord begangen — weil sie dadurch ihre fahrlässige Körperverletzung des Greises verdecken wollten. Doch das Gericht ließ diese Sichtweise nicht zu: Laut Experten der Rechtsmedizin wäre auch denkbar, dass der Heimbewohner trotz Notarzt an der Überdosis gestorben wäre. Damit wäre der unterlassene Alarm-Anruf der Frauen keine Verdeckung ihres Fehlers, also kein Mord gewesen, allenfalls der Versuch eines Totschlags. Folgt man dieser Version, könnte die Mindeststrafe für die beiden Pflegerinnen sogar bei sechs Monaten liegen — und dann sogar auf Bewährung ausgesetzt werden.

(wuk)
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