"Dügida"-Organisatorin Melanie Dittmer wegen Hetze zu Bewährungsstrafe verurteilt

Düsseldorf · Als Volksverhetzerin ist die "Dügida"-Chefin Melanie Dittmer (37) am Donnerstag schuldig gesprochen und verurteilt worden. Das Amtsgericht setzte eine Haftstrafe von acht Monaten zur Bewährung aus, der Staatsanwalt hatte für ein Jahr Bewährungsstrafe plädiert.

 Melanie Dittmer ist zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Melanie Dittmer ist zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Foto: Andreas Endermann

Ohne sichtbare Regung nahm die Organisatorin der islamfeindlichen "Dügida"-Aufmärsche das Urteil hin. Ihr Anwalt hatte eine "milde und gerechte Strafe" gefordert. Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch unklar.

Markig gab sich die 37-Jährige auch als Angeklagte. "Ich neige nicht dazu, Menschen gezielt zu beleidigen", proklamierte sie. An anderer Stelle tat sie den Vorwurf massiver Störungen der Religionsausübung ab, wonach sie als Demo-Führerin Anfang 2015 vor einer Moschee an der Adersstraße zum Abendgebet über Megaphon von "Salafistenschweinen" und "pädophilen Muslimen" getönt habe.

Ein Zeuge hatte sie extra auf die Gebetsstunde der Moslems hingewiesen. Dittmer: "Ich kann nicht auf Wünsche von Einzelpersonen eingehen, es geht um eine größere Sache!" Sie habe nicht mal gewusst, in welchem Gebäude sich die Moschee genau befindet, auch sei der Weg des "Dügida"-Aufmarsches damals nicht so gewählt worden, weil dort ein islamisches Gotteshaus steht. Und überhaupt: Sie sei selbst "über Monate in solchen Ländern gewesen, das war eine spirituelle Erfahrung", teilte sie mit.

Einen Schuldspruch konnte sie aber nicht verhindern. Das Gericht stellte zwar ein Verfahren wegen einer beleidigenden Geste der 37-Jährigen mit ausgestrecktem Mittelfinger bei einer Dügida-Veranstaltung ein, doch in allen übrigen Anklagepunkten war der Richter von der Schuld der 37-Jährigen überzeugt.

"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf
28 Bilder

"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf

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Foto: Endermann, Andreas

Dazu zählte auch, dass sie Polizisten bei den "Dügida"-Märschen laut als "A…" bezeichnet sowie Beamte des polizeilichen Staatsschutzes gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt hatte. Einer der Polizisten hat per Zivilklage deswegen bereits 1500 Euro Entschädigung von Dittmer erstritten, das Geld will er für wohltätige Zwecke spenden.

Ob sie diese Summe zeitnah aufbringt, ist aber unklar. Die 37-Jährige bezieht seit Monaten staatliche Hilfe, ernährt sich nach eigenen Angaben aktuell von Vorräten und von Ernten aus einem handbewirtschafteten Garten. Bevor der Richter zum Urteil gegen sie kam, hatte Dittmer im Schlusswort noch erklärt, die Videoaufnahmen der Polizisten ins Internet zu stellen, sei ein Fehler gewesen und sie habe "vielleicht nicht alles richtig gemacht". Aber sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss die 37.Jährige auch damit rechnen, dass sie als vorbestrafte Volksverhetzerin dann nicht mehr als Organisatorin von Aufmärschen zugelassen wird.

(wuk)
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