Düsseldorf "Dügida": Gericht urteilt gegen OB Geisel

Düsseldorf · Oberbürgermeister Thomas Geisel darf laut Verwaltungsgericht nicht "aus dem Amt heraus" zur Gegendemo aufrufen und auch nicht das Licht am Rathaus ausschalten. Stadt prüft juristische Schritte, Gang zur nächsten Instanz ist möglich.

Düsseldorf: "Dügida": Gericht urteilt gegen OB Geisel
Foto: A. Endermann

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat gestern Abend im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass Oberbürgermeister Thomas Geisel als Amtsträger zur Neutralität verpflichtet ist und deswegen nicht zur Gegendemo gegen die Kundgebung Dügida aufrufen darf. Demonstriert wird am Montagabend. Ebenso wurde die "Außerbetriebsetzung städtischer Beleuchtungseinrichtungen" - unter anderem soll das Licht im Rathaus ausgeschaltet werden - für unzulässig erklärt.

Das Verwaltungsgericht teilte mit, dass Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann. Geisel will dies prüfen. "Ich finde es erstaunlich", sagte Geisel am späten Abend, "dass in einer Frage, die von vielen Parteien und den Kirchen ähnlich beurteilt wird, es zu einem solchen Urteil kommt." Gerade weil es unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gebe, fände er es persönlich besser, wenn sich - vor dem aktuellen politischen Hintergrund - in einem System der Gewaltenteilung die Gerichtsbarkeit "etwas zurückhalten würde".

Vor das Verwaltungsgericht waren die Organisatoren der "Dügida"-Demo (Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes) gezogen. Hinter dieser steht Melanie Dittmer, die eine rechtsextreme Vergangenheit hat und ihre Gesinnung offen zur Schau trägt. Ihr Anwalt sagte, Geisel habe mit seinem Verhalten Dittmers Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

Das Gericht gab Geisel auf, er müsse auf den städtischen Internetseiten den Aufruf "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" entfernen. Durch den Aufruf würden örtliche Unternehmen aufgefordert, am Montagabend demonstrativ die Beleuchtung ihrer Gebäude auszuschalten. Ebenso dürfe Geisel nicht zur Teilnahme an einer Gegendemo aufrufen, dies müsse ebenfalls entfernt werden. Gerade weil der aktuelle Meinungsstreit nicht unmittelbar eine Düsseldorfer Angelegenheit sei, "dürfe er nicht unter Einsatz seiner ihm aus seinem Amt zukommenden Möglichkeiten und unter Inanspruchnahme städtischer Ressourcen in der politischen Diskussion gezielt Stellung beziehen". Geisel dürfe aber als Politiker oder Privatperson Stellung beziehen.

Laut Geisel-Sprecher Schneider bezieht sich Dittmer auf ein Urteil aus Thüringen, das aus Wahlkampfzeiten stammt. "Dieser Bezug ist in unseren Augen falsch, deswegen akzeptieren wir die Anordnung vermutlich nicht." Schneider geht davon aus, dass die meisten Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden. Oscar Bruch werde die Beleuchtung des Riesenrads ausschalten, ebenso dürfte der Rheinturm - er gehört der IDR - dunkel bleiben. Volker Neupert, der beim Bürgerbündnis "Düsseldorfer Appell" die Gegenkundgebung organisiert, betont, die Entscheidung werde nichts an der Kundgebung ändern. "Das Abschalten des Lichts wäre ein tolles Symbol, aber wir zeigen mit oder ohne Licht am Montag Flagge", sagt er. Und fügt hinzu: "Ein bisschen Beleuchtung im Hirn würde manchen Menschen guttun."

Update 10. Januar 11:07 Uhr: Die Stadt wird, wie es am Samstagmorgen hieß, auf die einstweilige Anordnung erst am Montag reagieren, da die juristische Beurteilung über das Wochenende nicht möglich sei. Geisel wird aber im Laufe des Samstag eine persönliche Erklärung abgeben. Die Tendenz ist klar: Aus seinem Umfeld hieß es, der Oberbürgermeister wolle sich "nicht zum Eunuchen machen lassen".

Update 10. Januar 14:41 Uhr: Dieter Schneider-Bichel, Sprecher von Thomas Geisel, hat darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister in seiner öffentlichen Stellungnahme nicht davon spreche, der Einstweiligen Anordnung nicht zu folgen. Die offizielle Stellungnahme des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

"Es geht hier um Grundzüge unserer Wertegemeinschaft. Mein Verständnis der grundgesetzlichen Ordnung in unserem Gemeinwesen ist, dass es dem obersten Repräsentanten dieser Stadt möglich sein muss, gegen Intoleranz, gegen Ausgrenzung und gegen das Schüren von Ängsten und Ressentiments aufzurufen. Ich habe nicht vor, mich - von wem auch immer - zu einem seelenlosen Technokraten machen zu lassen."

(RP)
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