Düsseldorf "Dügida"-Chefin muss eine Klage weniger fürchten

Düsseldorf · Wenn nächste Woche der Prozess gegen die rechtsextreme Melanie Dittmer beginnt, wird eines wohl nicht zur Sprache kommen: Ihr abfälliges Statement über einen jungen Nachwuchspolitiker, den sie bei Facebook auch wegen seiner Homosexualität verhöhnte.

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September 2015: Breiter Protest gegen "Dügida"

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Foto: Arne Lieb

Das Jugendratsmitglied hatte zwar einen Strafantrag gestellt, doch die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in diesem Fall eingestellt. Die zu erwartende Strafe würde angesichts der bereits erhobenen Anklagen nicht ins Gewicht fallen, so die - in Strafverfahren durchaus übliche - Begründung.

Die bereits erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind auch ohne die zotige Internethäme recht schwerwiegend. Dittmer hatte im vergangenen Jahr monatelang als Organisatorin und Hauptrednerin die islamfeindliche "Dügida"-Gruppe durchs Bahnhofsviertel geführt. Nachdem sie beim Verwaltungsgericht eine Marschroute an einer Moschee vorbei durchgesetzt hatte, soll sie während des Abendgebets dort von "Salafistenschweinen" und "pädophilen Muslimen" geredet und so nicht nur das Gebet gestört, sondern auch die Gemeindemitglieder beleidigt haben. In der Anklage heißt das Störung der Religionsausübung, Volksverhetzung und Beleidigung.

Weil sie am selben Tag einen Polizisten filmte und das Handyvideo trotz dessen Einspruch ins Internet stellte, ist sie zudem wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz angeklagt.

(sg)
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