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Düsseldorf Dügida-Chefin filmte Polizisten und soll nun zahlen

Düsseldorf · Bis zu 1000 Euro Schmerzensgeld kann ein Beamter des polizeilichen Staatsschutzes wegen Verunglimpfung von der Chefin des islamfeindlichen Dügida-Bündnisses, Melanie Dittmer, erwarten. Diesen Betrag hat eine Zivilkammer des Landgerichts gestern als "angemessen" bezeichnet.

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September 2015: Breiter Protest gegen "Dügida"

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Foto: Arne Lieb

Der Beamte soll bis zu 20 000 Euro verlangt haben, weil er von Dittmer bei einem Dügida-Aufmarsch vor einem Jahr gefilmt, diese Aufnahme danach ins Internet gestellt und die Arbeitsweise des Polizisten als "Stasi-Methode" bezeichnet wurde. Ein Urteil soll Anfang Februar folgen.

Dittmer hat ihre Aktion nicht bestritten, erklärte nach dem Prozess aber, sie habe sich "nur einen Spaß draus gemacht", den Kripobeamten beim Disput mit einem Passanten zu filmen. Diese Aufnahme hinterher per Facebook im Internet zu verbreiten, sei "vielleicht nicht okay" gewesen. Heftig wehrte sie sich aber gegen die Schmerzensgeldforderung des Polizisten: "Ich fühle mich politisch kriminalisiert. Man versucht ganz gezielt, mir Fehltritte unterzujubeln und Fallen zu stellen, um mich zu diskreditieren!"Doch als einen harmlosen Spaß stuften die Richter das Vorgehen der Dügida-Veranstalterin keineswegs ein.

Der Anwalt des Staatsschützers trug vor, sein Mandant sei durch die "öffentliche Bloßstellung" mit voller Namensnennung nicht nur geschmäht worden, sondern auch "in seiner Dienstfunktion beeinträchtigt, sogar regelrecht verbrannt worden". Denn der Polizist "musste aufgrund der Veröffentlichung befürchten, selbst Opfer zu werden von Attacken", so sein Anwalt. Das hielt das Gericht für plausibel genug, um dem Beamten ein Schmerzensgeld von 1000 Euro in Aussicht zu stellen, "womöglich per Ratenzahlung", so die Vorsitzende Richterin. Zumal Melanie Dittmer nach eigener Darstellung derzeit von Sozialunterstützung lebt. Das Urteil soll am 10. Februar in Düsseldorf verkündet werden.

Dittmer gab hinterher an, sie habe auf Anzeige jenes Beamten inzwischen noch einen Strafbefehl über 5400 Euro erhalten, weil sie ihm bei einer anderen Demo den Mittelfinger gezeigt, ihn also öffentlich beleidigt habe. Dagegen aber habe sie schon Einspruch eingelegt, wolle anhand von Zeugen ihre Unschuld beweisen. Wann dieser nächste Prozess der Dügida-Chefin ansteht, ist noch unklar.

(RP)
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