Düsseldorf Drei Männer verurteilt nach brutaler Prügelei in U-Bahn

Düsseldorf · Warum drei junge Männer mit einem Mitreisenden in der U-Bahn in Streit geraten sind, konnte das Landgericht nicht mehr klären - es spielte für die Verurteilung der Männer gestern aber auch keine entscheidende Rolle. Denn es stand außer Zweifel, dass das Trio an jenem Freitagabend im Januar am Ende sein Opfer gemeinsam und brutal zusammengeschlagen hatte. Das Video einer Überwachungskamera am U-Bahnhof Steinstraße zeigt, wie die Männer ihren allein reisenden Kontrahenten aus der Bahn zerrten und mit Schlägen und Tritten traktierten, sogar, als er schon auf dem Boden lag.

Das Gericht sprach alle drei Männer schuldig wegen gefährlicher Körperverletzung. Zwei (20 und 21 Jahre) wurden als Heranwachsende nach Jugendstrafrecht bestraft. Sie müssen für drei Wochen in Jugendarrest und stehen zudem für ein Jahr unter Bewährung. Der dritte Täter, 21 Jahre, erhielt neun Monate Strafe, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss das Trio seinem Opfer insgesamt 1500 Euro an Schadenersatz zahlen. Richter und Jugendgerichtshilfe erhoffen sich, dass diese Strafen ein "Warnschuss" für die zuvor nicht auffällig gewordenen Männer sind.

Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig. Denn sowohl die Angeklagten als auch das Opfer verstanden kaum deutsch. Die Angeklagten - die die Tat teilweise einräumten und sich am Ende entschuldigten - sind indische Staatsbürger und erhielten eine Übersetzung in Panjabi; die beiden Jüngeren sind Asylbewerber, der Ältere arbeitet als Koch. Das Opfer stammt aus Afghanistan, ihm stand ein Dolmetscher für Paschtu zur Seite.

Offenbar war der Afghane auf dem Rückweg von seiner Arbeitsstelle ein Zufallsopfer geworden. Ein Sicherheitsmann berichtete im Zeugenstand, dass die Männer zuvor bereits am Hauptbahnhof durch aggressives Verhalten aufgefallen waren, sie selbst gaben an, viel Whisky getrunken zu haben. Gegen 20.50 Uhr trafen sie den Mann in der U74 - und schlugen offenbar unvermittelt zu. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch, mehrere Prellungen und Schürfwunden. Im Bahnhof gelang es ihm dennoch, einen der Täter festzuhalten. Die anderen beiden flohen, wurden aber wenige Tage später gefasst. Die Verurteilten haben noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

(arl)
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