Düsseldorf Dobermann greift in Bilk Jugendlichen an

Düsseldorf · Ein 51-jähriger Hundebesitzer musste sich gestern wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Um seinen jungen Dobermann-Rüden vor einem Beißkampf mit einem Schäferhund zu bewahren, ließ ein Hundehalter (51) seinen Hund an der Himmelgeister Straße einfach los und brachte damit einen Schüler (14) in Not. Dobermann Paul habe sich nämlich auf den Jungen gestürzt und ihn verletzt, hieß es gestern in der Amtsgerichts-Anklage gegen den Hundebesitzer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Eine 900-Euro-Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, aber dafür muss der Angeklagte jetzt 500 Euro an den Schüler zahlen, so das Urteil.

Als Hundekenner ("Ich mache gerade die Ausbildung zum Hundetrainer") hatte der Angeklagte im März 2015 nahe der Uni-Klinik nur das Wohl seines neun Monate alten Welpen im Sinn. Damit sich dieser nämlich einem leinenlosen Schäferhund nicht unterlegen fühlen sollte, ließ der 51-Jährige seinen Dobermann damals ebenfalls los - "zur Abwendung von Schaden für meinen Hund". Mitten im Wohngebiet hätten beide Hunde miteinander gespielt, aber dann sei Paul durch ein Loch in einem Zaun ausgebüxt, so der Angeklagte. Ein zufällig vorbeikommender Schüler wurde von dem Dobermann prompt angesprungen und zu Fall gebracht. Das Tier habe sich auch noch "in drohender Haltung über den Jungen gestellt", bis der Angeklagte und eine Begleiterin den Hund wegholten, so die Anklage. "Die Frau hat mich auch noch ausgelacht", gab der Junge gestern als Zeuge an und versicherte: Beim Sturz habe er sich zwar nicht schlimm verletzt, nur Schürfwunden erlitten, habe jetzt aber so große Angst vor Hunden, dass er sogar in therapeutischer Behandlung sei. Vom Angeklagten erntete er dafür ein höhnisches "pah". Dem Richter gelang dennoch ein Kompromiss: Die ursprünglich per Strafbefehl verhängte Zahlung von 900 Euro wurde für den angehenden Hunde-Trainer zwar für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Fällt er in diesem Zeitraum nicht noch mal mit ähnlichen Delikten auf, könnte die Strafe sogar erlassen werden. Aber damit auch der verletzte Junge zu seinem Recht kommt, setzte der Richter als Bewährungsauflage fest, dass der Hundehalter dem Schüler jetzt 500 Euro zahlen muss. Als ersten Anteil eines noch nicht bezifferten Schmerzensgeldes.

(wuk)
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