Japantag in Düsseldorf DMT zahlte 1000 Euro Schadenersatz für Foto

Düsseldorf · In einer Broschüre für den Japantag hatte die Stadttochter ein nicht genehmigtes Bild verwendet. Nun fordert die fotografierte Mutter für sich und ihre Tochter vor Gericht mehr Geld.

Japantag 2016 in Düsseldorf: Sehr bunt und sehr, sehr voll
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Japan-Tag 2016: Sehr bunt und sehr, sehr voll

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Foto: dpa, mg nic

Insgesamt 4000 Euro soll die Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH (DMT) jetzt für die Verwendung eines nicht genehmigten Fotos in einer Info-Broschüre zahlen. Zum Japan-Tag 2015 hatte die Stadttochter ein Faltblatt mit Tipps zu speziellen Veranstaltungsorten, Terminen und Darbietungen herausgegeben. Darin befand sich auch eine frühere Aufnahme von 2014, auf der eine japanische Mutter mit ihrer kleinen Tochter zu sehen ist. Diese Mutter hat beim Amtsgericht jetzt eine Schadenersatzklage gegen die DMT wegen Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht erhoben, über die am Dienstag verhandelt wurde. Eine Entscheidung soll in drei Wochen fallen.

Als Schadensersatz hat die DMT dieser klagenden Mutter und deren Kind bereits 1000 Euro für die nicht genehmigte Verwendung jenes Fotos gezahlt. Das erklärte die Richterin gestern als angemessen. Doch die Klägerin fordert auch im Namen ihrer kleinen Tochter jetzt noch weitere 3000 Euro. Zufällig sollen Mutter und Tochter nämlich auf einem Spielplatz von anderen Eltern auf jenes Foto in der DMT-Broschüre angesprochen worden sein. Dafür war ein früheres Foto vom Japan-Tag 2014 genutzt worden, das die jetzt klagende Mutter mit ihrem Kind vor einer Menschenmenge zeigt.

Der Kläger-Anwalt betonte allerdings, es gelte gerade in der japanischen Kultur als "besonders schwerwiegend, als Werbefigur vereinnahmt zu werden". Deshalb wolle sich die klagende Mutter mit dem gezahlten Betrag noch nicht abfinden. Zumal die Kosten für professionelle Models für solche Aufnahmen erheblich höher gewesen wären. Und ob es je gelungen wäre, ein optisch derart geeignetes Kind für die Broschüre zu finden, sei ohnehin zweifelhaft. Auch gebe es ähnliche Fälle, in denen es um unerlaubt verwendete Aufnahmen prominenter Mütter und deren Kinder ging. Ob solche Aufnahmen allerdings mit diesem aktuellen Fall wirklich vergleichbar sind, ist noch nicht entschieden.

Beim Prozesstermin im Amtsgericht waren weder Mutter noch Kind anwesend, beide Prozessparteien ließen sich durch Anwälte vertreten. Zwischen den Juristen ungeklärt ist auch noch, in welcher Auflage die 2015-Broschüre erschienen war. Der Kläger-Anwalt, der die Broschüre als Werbe-Flyer bezeichnet, schätzt sie auf 60.000 Stück. Die DMT-Gegenseite sprach dagegen von Info-Material, das zudem in weit geringerer Auflage verteilt worden sei. Ob das aber für die Klage der Mutter entscheidend ist, will die Richterin am 28. Juli per Urteil verkünden.

(RP)
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