Luftreinhalteplan Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf frühestens ab April 2018

Düsseldorf · Fahrverbote für Diesel werden in Düsseldorf frühestens im April 2018 in Kraft treten. Ursprünglich war die Maßnahme schon für den Jahresbeginn angedacht gewesen. Nun will die Bezirksregierung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts warten.

Diese Entscheidung hat die Bezirksregierung am Dienstag mitgeteilt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht für die Maßnahme grünes Licht geben, werde man dies nicht - wie bislang geplant - zum Jahresbeginn umsetzen.

Grund sei, dass das Bundesgericht erst im ersten Quartal 2018 eine Entscheidung treffen werde. Neben den Fahrverboten sind im Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt noch gut 50 weitere Maßnahmen geplant. Dabei geht es um die Senkung der Stickstoffdioxidbelastung. Feinstaub sei in Düsseldorf inzwischen kein Problem mehr, weil die Umweltzone wirke.

Die Stadt Düsseldorf war vor Gericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun - notfalls mit Fahrverboten für Dieselautos. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte betont, es bestehe eine staatliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger - auch vor schlechter Luft.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), weil in Düsseldorf seit Jahren an mehreren Messpunkten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid deutlich überschritten wurden. Das Gas reizt die Atemwege, kann die Lungenfunktion beeinträchtigen und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

(lis)
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