Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf Diebe schlitzten in der S-Bahn Fahrgästen die Taschen auf

Düsseldorf · Zwei Täter wurden am Mittwoch vor dem Amtsgericht verurteilt für Taschendiebstähle, die sie Ende 2015 verübt hatten. Nachts, wenn in der S-Bahn-Linie S6 die Discogänger auf dem Heimweg einschliefen, schlugen die Täter zu.

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Foto: RP, Thomas Bußkamp

Mit Teppichmessern schlitzten sie Rucksäcke, Jacken- und Hosentaschen der Fahrgäste auf und entwendeten deren Handys und Portemonnaies. Die beiden Nordafrikaner im Alter von 20 und 26 Jahren waren im Mai in Asylbewerberunterkünften in Ratingen festgenommen worden und hatten seitdem in Untersuchungshaft gesessen.

Ein Dachdecker ertappte den Täter auf frischer Tat

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige an einem gemeinschaftlichen und einem versuchten Diebstahl beteiligt war. Er hatte versucht, einem 23-jährigen Dachdecker Geldscheine aus der Hose zu ziehen. Doch der Dachdecker wachte auf. Er stellte fest, dass sein Handy gestohlen war und hielt den 26-jährigen neben ihm fest. Dieser bedrohte ihn mit einer Flasche, die ihm der Dachdecker aber aus der Hand schlug.

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Foto: Polizei Köln

An der Endstation rief der Lokführer die Polizei. Das Handy wurde bei dem 26-Jährigen nicht gefunden, aber nach der Sichtung von Videomaterial konnte die Polizei ihm einen anderen Diebstahl nachweisen. Weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und nicht vorbestraft war, beließ es die Richterin bei einer Geldstrafe zu 80 Tagessätzen à einem Euro. Mit der Verbüßung der Untersuchungshaft ist die Strafe wohl abgegolten.

Zweiter Täter bekam Jugendhaft

Dem 20-Jährigen werden gleich eine Reihe von Taten zur Last gelegt, er ist ebenfalls geständig. Die Richterin stufte die hohe Zahl von Taten innerhalb kurzer Zeit als "schädliche Neigung" ein und verurteilte ihn auf ein Jahr Jugendhaft auf Bewährung. Dazu muss er 100 Sozialstunden ableisten.

Positiv wurde ihm angerechnet, dass er in der Zeit der Untersuchungshaft zwei Monate lang die Schule besucht habe. "Er kann 'bitte' und 'danke' sagen", führte sein Anwalt als Beleg für seinen Integrationswillen an. Die Richterin ermahnte den 20-Jährigen, sich in seiner zweijährigen Bewährungszeit nichts zuschulden kommen zu lassen, sonst gehe er ins Gefängnis und es drohe ihm die Abschiebung. Mit seinem Bewährungshelfer solle er sich darum kümmern, einen Deutschkursus zu besuchen, um sich mit besseren Sprachkenntnissen für eine Ausbildung zu engagieren.

(RP)
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