Düsseldorf Dieb stiehlt in der Bahn - Urteil nach sechs Tagen

Düsseldorf · Der Versuch, ausgerechnet einem Polizisten in dessen Freizeit bei einer Rheinbahn-Fahrt das Handy aus der Jackentasche zu stehlen, brachte einem Familienvater (36) am Mittwoch acht Monate Bewährungsstrafe ein.

Nur sechs Tage nach der Tat wurde der ebenso geständige wie erfolglose Taschendieb vom Amtsgericht jetzt im so genannten beschleunigten Verfahren abgeurteilt - auch für drei weitere Diebstahlsversuche, die er während dieser Fahrt der Linie 709 zwischen Graf-Adolf-Straße und Hauptbahnhof verübt hatte. Das gab der Dieb unter Tränen zu. Nach sechs Tagen hinter Gittern wolle er nun schleunigst in seine Heimat zurück, dort mit Frau und drei Kindern "normal arbeiten und normal leben". Er habe hier ja bloß einen Bekannten besucht, sei dazu zwei Tage vor der Festnahme durch den aufmerksamen Polizisten erst angekommen.

Ob er aus einer früheren Verurteilung zu 1200 Euro Strafe wegen ähnlicher Taten 2014 "nichts gelernt" habe, hakte die Richterin nach. "Jetzt ja, ich habe verstanden", ließ der Angeklagte über eine Dolmetscherin ausrichten. Stutzig machte die Richterin aber, dass der 36-Jährige bei seiner Festnahme 1100 Euro bei sich trug - und doch Handys und Portemonnaies stehlen wollte. Das Geld habe er ja in Spielhallen gewonnen, so der Angeklagte. Warum er sich da noch an den Taschen anderer Fahrgäste vergreifen wollte, könne er "nicht mehr sagen". Neben der Bewährungsstrafe hat die Richterin aber die Hälfte des Geldes als Buße einbehalten, den Angeklagten also mit 550 Euro aus der U-Haft entlassen. Und das auch nur, damit er davon die versprochene Heimreise zahlen kann.

(wuk)
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