Düsseldorf Dauer-Zechpreller zu Bewährungsstrafe verurteilt

Düsseldorf · Dreist, aber pleite schlug sich ein 35-Jähriger monatelang durchs Leben. Fuhr laut Geständnis Taxi ohne zu zahlen, wurde ohne Ticket in der Bahn erwischt, aß und trank in Altstadtlokalen, ohne sich die Zeche leisten zu können, quartierte sich sogar in Hotels ein, trank dort die Mini-Bar leer. Und unter Alkohol pöbelte er Fahrgäste in einem Bus an, bedrohte sie mit einer abgeschlagenen Bierflasche. "Keine gute Phase", nannte er sein Treiben seit Ende 2014, für das er gestern beim Amtsgericht angeklagt war. Nach etlichen Vorstrafen hatte die Richterin nun aber kein Erbarmen mehr, schickte ihn für zwanzig Monate in Haft.

Als selbstständiger "Jobvermittler" konnte sich der 35-Jährige seit 2013 nicht mal selbst zu einem geregelten Einkommen verhelfen. Und wenn er dann noch zum Bier griff, so sein Anwalt, "war er nicht vollkommen betrunken, aber es wurden doch immer einige Flaschen". Als Alkoholiker versteht sich der Angeklagte laut Geständnis zwar nicht, aber jetzt habe er doch Einsicht entwickelt, wolle demnächst eine Entzugstherapie antreten. Die Fülle von acht Anklageschriften mit jeweils bis zu sechs Taten ließ er über seinen Verteidiger fast ausnahmslos bestätigen: "Im Wesentlichen ist alles richtig." Zigfach war er demnach in Bahnen ohne Ticket erwischt worden, hatte sich unter Alkohol aber sogar bei Bediensteten der Staatsanwaltschaft böse Ausrutscher erlaubt, war beleidigend geworden. Lokalverbote in der Altstadt ignorierte er, ließ sich in zahlreichen Gaststätten reichlich Getränke und Speisen servieren, um hinterher festzustellen, dass er pleite ist.

Einen Taxifahrer, von dem er sich zum Polizeipräsidium bringen ließ, teilte er hinterher sogar mit, die Generalbundesanwaltschaft würde die Kosten übernehmen. Und falls nicht, könne der Taxifahrer ja immer noch Klage einreichen. "Sie traten ganz besonders dreist auf - und wie die anderen damit klarkamen, war ja völlig egal", so das Fazit der Staatsanwältin mit Blick zum Angeklagten. Ob der jetzt wirklich von Einsicht, Reue und Therapiebereitschaft ergriffen ist, wie er angab, ließ die Richterin offen. Zumal der Angeklagte nach 13 Vorstrafen einen Großteil der aktuellen Taten noch unter laufender Bewährung begangen hatte. Also versagte sie ihm eine neue Bewährungs-Chance, verurteilte ihn zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt er aber noch auf freiem Fuß.

(wuk)
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