Düsseldorf Dauer-Parkern drohen Strafen

Düsseldorf · Mit Verboten will die Stadt verhindern, dass die Straßen rund um den Flughafen von Urlaubern zugeparkt werden.

 Höchstparkdauer 24 Stunden: An der Wanheimer Straße wirkt die Vorschrift gegen Urlaubsparker bereits. Es gibt wieder freie Parkbuchten.

Höchstparkdauer 24 Stunden: An der Wanheimer Straße wirkt die Vorschrift gegen Urlaubsparker bereits. Es gibt wieder freie Parkbuchten.

Foto: H.-J. Bauer

Bei Anwohnern und Berufspendlern sorgen sie vor allem in den Sommerferien für Frust: Urlauber vom Niederrhein, aus dem Ruhrgebiet und dem Bergischen Land, die sich kurz vor dem Flug in den sonnigen Süden noch rasch einen Parkplatz suchen. Nah genug am Flughafen, um die letzte Etappe mit dem Taxi, dem Bus oder der Bahn zurücklegen zu können.

Mit speziell zugeschnittenen Verboten will die Stadt genau das unterbinden. "An einigen Straßen im Stadtbezirk 6 haben wir die 2014 eingeführte, auf die Sommerferien beschränkte 24-Stunden-Regelung erneut aufgelegt. Zusätzlich haben wir in diesem Jahr an Parkplätzen in Kaiserswerth und Angermund diese Einschränkung erstmals ganzjährig eingeführt", sagt Andrea Blome, Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement. Kern der besonderen Vorschrift ist, dass kein Auto länger als 24 Stunden unbewegt an der gleichen Stelle stehen darf, sonst gibt's ein 30-Euro-Knöllchen. "Unsere Mitarbeiter protokollieren den Ventilstand der Räder, schauen dann nach einem, zwei oder drei Tagen noch einmal nach, ob sich etwas bewegt hat", sagt Michael Zimmermann, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Angst vor dem Abschleppwagen brauchen die Parksünder allerdings nicht zu haben. "Das wäre jenseits von Feuerwehrbewegungszonen und anderen besonderen Abschnitten nicht verhältnismäßig", sagt Zimmermann. Die Strafe von 30 Euro bleibt in aller Regel unverändert. Egal, wie viele Tage Urlauber oder Geschäftsreisende ihren Wagen am Straßenrand stehen lassen. "Bereits drei Stunden nach Ablauf der 24 Stunden, in denen das Parken erlaubt ist, greift nach dem bundeseinheitlichen Katalog die maximale Strafe von 30 Euro. Höher können wir nicht gehen, da sind uns die Hände gebunden", erklärt Zimmermann.

Betroffen von der jetzt ausgeweiteten Regel sind allerdings auch Anwohner, die in einer der betroffenen Straßen wohnen. Besondere Ausweise oder Karten, die man sich hinter die Windschutzscheibe klemmen könnte, gibt es nicht. "Zu aufwendig", lautet die Einschätzung der Stadt. Nicht alle Betroffenen sind deshalb begeistert. Doch die meisten finden es gut, dass die Stadt etwas unternimmt. Zu ihnen zählt Bärbel Gräfe, die gleich mehrfach mit dem Problem konfrontiert ist. Die Düsseldorferin wohnt in Lichtenbroich und arbeitet im "Lichtenbroich Quartier" an der E-Plus-Straße. "Das Verbot in den Ferien finde ich absolut richtig, damit endlich genug Parkmöglichkeiten für die Firmenmitarbeiter bereitstehen. Bisher wurden die Plätze ständig von Urlaubern belegt", sagt sie. Auch für ihr Wohngebiet, wünscht sie sich eine solche Vorschrift. "Das sollte man ausdehnen."

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Foto: dpa, fg jhe

Die neuen Schilder hatte die Stadt im vergangenen Jahr auch deshalb eingeführt, weil einige schwarze Schafe unter den Parkservice-Firmen die ihnen von Urlaubern anvertrauten Autos nicht wie versprochen in Hallen und Garagen, sondern einfach am Straßenrand abgestellt hatten. "Durch Anzeigen, staatsanwaltliche Ermittlungen und breite öffentliche Aufklärung konnten wir diesen Teil des Problems entschärfen", sagt Polizeisprecherin Susanna Heusgen. Dennoch hat die Stadt das besondere Verbot beibehalten und sogar noch ausgebaut. "Die Frequenz am Flughafen ist so hoch, dass auch die zahlreichen Urlaubsparker schon reichen, um Pendlern und Anwohnern dringend benötigte Plätze wegzunehmen."

(RP)
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