Düsseldorf Prozess um Abrechnungsbetrug an Uni-Klinik

Düsseldorf · Ab Mittwoch muss sich der ehemalige Chef der Uniklinik, Wolfgang Raab, vor dem Landgericht verantworten. Die Vorwürfe gegen den 63-Jährigen wiegen schwer. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 Der frühere Ärztliche Direktor der Uniklinik Düsseldorf, Wolfgang Raab, steht vor Gericht.

Der frühere Ärztliche Direktor der Uniklinik Düsseldorf, Wolfgang Raab, steht vor Gericht.

Foto: Endermann

Dem ehemaligen Ärztlichen Direktor der Uniklinik, Wolfgang Raab, wird Abrechnungsbetrug vorgeworfen. Die Anklageschrift ist rund 280 Seiten lang. An der Uniklinik, wo der 63-Jährige seit seinem Aus als Ärztlicher Direktor wieder als Direktor der Zahnklinik arbeitet, soll die Stimmung angespannt sein: So sagt ein Mitarbeiter, der die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Gang gebracht hatte, dass Raab ihn verbal und physisch angegangen habe. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall im Überblick.

Was genau wird Wolfgang Raab vorgeworfen? Raab, der zwischen 2006 und 2013 Ärztlicher Direktor der Uniklinik war, soll in seiner zahnärztlichen Privatambulanz jahrelang Behandlungen bei Patienten abgerechnet haben, die er nicht selbst erbrachte. Wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter ein Oberarzt, der eigentlich für Lehre und Forschung abgestellt war, sollen die Arbeiten hauptsächlich erledigt haben. In der Anklage wird von 1417 Patienten gesprochen und einem Gesamtabrechnungsbetrag von rund 2,2 Millionen Euro. Da Raab die Mitarbeiter der Uniklinik zweckwidrig beschäftigt habe, soll der Uniklinik ein Schaden in Höhe von rund 350.000 Euro entstanden sein.

Wie kamen die Ermittlungen in Gang? Ein Mitarbeiter zeigte Raab beim Landeskriminalamt an, weil dieser in seiner Privatambulanz jahrelang wissenschschaftliche Mitarbeiter beschäftigt habe. Im Februar 2012 wurden dann Klinik- und Büroräume an der Uniklinik durchsucht. 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Raab, weil dieser sechs Jahre lang medizinische Leistungen abgerechnet habe, die er nicht selbst erbrachte. "Wegen des im Bereich der Abrechnung medizinischer Leistungen geltenden Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung" sei ein Arzt dazu nicht berechtigt. Einige Zeit darauf trennte sich die Uniklinik von Raab als Ärztlichem Direktor und Raab übernahm wieder seinen Posten als Chef der Zahnklinik.

Was sagt der Angeklagte zu den Vorwürfen? Nach der Anklageerhebung im Sommer 2013 ließ Raab über seinen damaligen Anwalt die Anklagepunkte "als nicht nachvollziehbar" bezeichnen. Es habe "klare Aussagen" aus dem Aufsichtsrat der Uniklinik gegeben, wonach Raab die Möglichkeit des Betreibens einer Privatambulanz eingeräumt worden sei. Zudem sei bekannt gewesen, dass dies wegen Raabs Aufgabe als Ärztlichem Direktor mit der Vertretung durch Ärzte der Klinik verbunden sein würde. Auf Anfrage unserer Redaktion will sich Raab mit Verweis auf das laufende Verfahren jetzt nicht äußern. Den Vorwurf, dass er seinem Mitarbeiter, der die Ermittlungen in Gang gebracht hatte, gesagt habe, dass dieser sich genau überlegen solle, was er vor Gericht aussage, und ihm sogar die Tür mit Wucht vor den Arm geschlagen habe, weist Raab zurück. "Zu keiner Zeit habe ich ihn verbal oder physisch angegriffen, das ist auch so protokolliert worden und dafür habe ich Zeugen", sagt Raab.

Warum darf Raab weiter an der Uniklinik arbeiten? Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist: Dieser Grundsatz gilt auch für Wolfgang Raab. Im öffentlichen Dienst gelten zudem Besonderheiten. "Zur vorläufigen Enthebung aus dem Dienstverhältnis kann ich nur wiederholen, dass die Voraussetzung hierfür laut Landesdisziplinargesetz NRW wäre, dass nach Auswertung aller Fakten diese Entfernung als Ergebnis des anhängigen Disziplinarverfahrens überwiegend wahrscheinlich ist", sagt Uni-Rektorin Anja Steinbeck auf Anfrage unserer Redaktion. Da die Universität keine Akteneinsicht bekommen habe, sei der Ausgang des Gerichtsverfahrens "für eine solche Beurteilung abzuwarten".

Ist es nicht unglücklich, dass der Angeklagte mit Mitarbeitern arbeitet, die wohl vor Gericht gegen ihn aussagen werden? Nach Informationen unserer Redaktion finden einige Mitarbeiter, aber auch der Angeklagte selbst die Lage alles andere als optimal. Um die Situation "raus aus dem Gericht, rein in die Klinik" zu verhindern, hat Raab die Rektorin der Uni um Beurlaubung gebeten, was diese ablehnte. "Herr Raab hat Erholungsurlaub, so der Terminus Technicus, beantragt. Diesen konnte ich ihm nicht gewähren, weil Beamte mit Lehrverpflichtung ihren Erholungsurlaub in der vorlesungsfreien Zeit nehmen müssen. Das schreibt das Gesetz in § 121 Abs. 2 Landesbeamtengesetz zwingend vor", so die Rektorin.

Wie geht es jetzt weiter? Der Prozess wird am Landgericht am Mittwoch um 9.30 Uhr eröffnet, bis zum 13. Dezember sind fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Der Prozess könnte sich aber auch über Jahre ziehen.

(semi)
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