Düsseldorf Busfahrer soll Schülerin begrapscht haben

Düsseldorf · 1200 Euro muss ein Schulbusfahrer (53) aus Flingern zahlen, weil er sich 2015 an einer 18-jährigen Schülerin vergangen hat. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht gestern in der Berufung, die der Angeklagte gegen ein früheres Urteil eingelegt hatte. Darin war er vom Amtsgericht wegen "tätlicher Beleidigung" des Mädchens zu 3300 Euro Strafe verurteilt worden.

Laut Urteil hatte er als Fahrer eines Schulbusses am späten Vormittag die Schülerin in ein Gespräch verwickelt. Dabei soll er ihr auch aus der Hand gelesen, ihren Herzschlag gefühlt haben. Wie die Schülerin angab, hat er ihr dabei in den Ausschnitt gefasst und sie im Brustbereich unter der Bekleidung berührt. Zuletzt habe er ihr eine Visitenkarte gegeben und empfohlen, sie solle mit ihrer Mutter dort "mal vorbeischauen". Stattdessen hat die 18-Jährige damals Anzeige erstattet.

Das erste Urteil empfand aber nicht nur der Angeklagte als zu hart. Auch das Landgericht befand gestern, die 3300-Euro-Strafe gegen den bisher unbescholtenen Busfahrer sei "doch recht hoch". Zudem habe es in erster Instanz erhebliche Widersprüche in der Schilderung von Zeugen gegeben.

(wuk)
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