Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Geisels Anti-"Dügida"-Aktionen waren rechtswidrig

Düsseldorf · Schlappe für Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel: Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass seine Aktionen gegen das Bündnis "Dügida" rechtswidrig waren.

Geisel hat laut Entscheidung des Gerichts auf mehreren Ebenen rechtswidrig gehandelt. Er hatte dazu aufgerufen, das Licht anlässlich einer Demonstration mit dem Motto "Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes" im Januar 2015 auszuschalten. Zudem hatte er veranlasst, dass die Beleuchtung an städtischen Gebäuden ausgeschaltet wird und zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufgerufen.

All diese Aktionen stufte das Bundesverwaltungsgericht nun als rechtswidrig ein. Zur Begründung teilte es mit: "Der Oberbürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter zwar grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seines Aufgabenbereichs zu Themen der örtlichen Gemeinschaft öffentlich zu äußern. Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen. Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern darf. Ebenso sind ihm Äußerungen nicht gestattet, die die Ebene des rationalen Diskurses verlassen oder die Vertreter anderer Meinungen ausgrenzen." (Az.10 C 6.16)

Das Gericht korrigierte damit auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das hatte den Aufruf Geisels zur Teilnahme an der Gegendemonstration noch als rechtmäßig eingestuft. Bei dem Verfahren ging es allein darum festzustellen, ob Geisels Maßnahmen rechtswidrig waren oder nicht. Eine Strafe folgt daraus nicht.

Geisel, der sich derzeit auf einer Dienstreise in Japan befindet, erklärte zu dem Urteil: "Ich akzeptiere die Entscheidung des Gerichts. Dass ich persönlich zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gekommen wäre, sieht man daran, dass ich so gehandelt habe, wie ich gehandelt habe. Es bleibt die Frage, wie wehrhaft eine Demokratie sein kann, wenn sie neutral bleiben muss gegenüber Bestrebungen, die die Grundwerte dieser demokratischen Ordnung wie Humanität, Respekt und Vielfalt in Frage stellen."

(lis)
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