Düsseldorf Platzverweis für Anhänger mit Bordell-Werbung

Düsseldorf · Das Ordnungsamt in Düsseldorf greift gegen Anhänger mit Werbung für Bordelle durch. Keine Bedenken hat die Stadt bei den Plakaten.

 Gegen Plakatwerbung für Bordelle gibt es keine Handhabe.

Gegen Plakatwerbung für Bordelle gibt es keine Handhabe.

Foto: Bauer

Vor allem an den Ausfallstraßen stehen sie immer wieder und blockieren die ohnehin knappen Parkplätze: Anhänger, die nie eine Last transportieren sollen, sondern die nur für Werbezwecke abgestellt werden. Das aber ist nicht erlaubt. Und wird vom Ordnungsamt auch nicht geduldet. "Wenn wir solche illegalen Werbeträger feststellen, rufen wir den Besitzer an, fordern ihn auf, den Anhänger wegzusetzen und schleppen nach einer gewissen Frist auch schon mal kostenpflichtig ab", sagt Amtsleiter Michael Zimmermann.

Meist reagieren seine Mitarbeiter dabei auf Beschwerden von Bürgern. Und besonders oft müssen sie dann mit Erotik-Unternehmen telefonieren. Bordellbetriebe und sogenannte Sauna-Clubs aus Düsseldorf und dem Umland nutzen die mobilen Reklame-Hänger nämlich besonders häufig. Und nicht selten wird nach dem amtlichen Anruf der Werbeträger einfach nur umgeparkt. "Auf Katz-und-Maus-Spiele lassen wir uns aber nicht ein", sagt Zimmermann. Wiederholungstätern werde für ihre Gefährte auch schon mal ein Platzverweis für die ganze Stadt ausgesprochen - und notfalls mit einem Zwangsgeld von mindestens 1500 Euro durchgesetzt. Dreimal mussten Erotik-Unternehmer das im vergangenen Jahr zahlen, einer hat durch mehrere Verstöße gegen das Verbot beim Amt inzwischen eine Rechnung von 10 000 Euro offen.

Während die rollende Bordellreklame vor allem aus der Nähe von Kirchen, Schulen, Kindergärten und Friedhöfen besonders schnell entfernt wird, hat das Ordnungsamt gegen die Werbeplakate, die gerade zurzeit vermehrt in der Stadt auftauchen, keine Handhabe. "Die Bildmotive sind meist absolut bieder, da ist nichts Pornografisches dran", sagt Zimmermann. Und dass für Prostitution geworben werde, gelte in der heutigen Zeit längst nicht mehr als anstößig.

Vor allem aber seien Plakatwände in der Regel außerhalb des öffentlichen Straßenraums angebracht und für die großen Poster deshalb keine Sondernutzungserlaubnis nach der Straßensatzung notwendig, so Zimmermann. Deshalb gibt es für die Behörde auch keine rechtliche Handhabe gegen die Bordell-Plakate.

(RP)
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