Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
EILMELDUNG
Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben

Düsseldorf Böllerverkauf startet am Dienstag

Düsseldorf · Handelsverbands-Chef Peter Achten warnt vor dem Verkauf bei fliegenden Händlern.

Rund 125 Millionen Euro werden die Deutschen 2015 für Raketen und Böller ausgeben. Damit der Wechsel in das neue Jahr nicht nur schön aussieht, sondern auch sicher gelingt, sollten Verbraucher beim Kauf von Feuerwerksartikeln einige Dinge beachten: Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II sind in diesem Jahr ab Dienstag, 29. Dezember, im Düsseldorfer Einzelhandel erhältlich. Der Kauf und die Verwendung dieser Feuerwerkskörper sind ausschließlich Personen über 18 Jahren gestattet. Gezündet werden darf das Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und am Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen.

Der Handelsverband (HDE) weist die Verbraucher darauf hin, beim Kauf darauf zu achten, dass die Feuerwerksartikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung tragen. Zusätzlich können sie gemäß EG-Konformitätsnachweisverfahren mit einem CE-Zeichen und einer europäischen Registriernummer gekennzeichnet sein. Feuerwerkskörper dürfen zudem nur dann verkauft werden, wenn sie in deutscher Sprache und leicht lesbar mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sind: Name des Herstellers/Importeurs, Bezeichnung des jeweiligen Stoffes/Gegenstandes, Herstellungsstätte. Feuerwerk der Klasse II muss zudem den Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten" tragen. Der Düsseldorfer Einzelhandelsverband warnt vor dem Kauf bei fliegenden Händlern. HDE-Hauptgeschäftsführer Peter Achten: "Die Preise mögen verlockend sein, doch nur der Kauf im Einzelhandel garantiert den Verbrauchern, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind." Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen durch Materialfehler ausgeschlossen.

(tb)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort