Silvester in Düsseldorf 19 Monate Haft wegen "sexueller Beleidigung"

Düsseldorf · Den angeblichen "König der Taschendiebe" hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Mittwoch zu 19 Monaten Haft verurteilt – auch wegen einer Sexualattacke in der Silvesternacht an einer 18-Jährigen.

Die Haftstrafe bekam der Marokkaner nun auch wegen sexueller Beleidigung.

Die Haftstrafe bekam der Marokkaner nun auch wegen sexueller Beleidigung.

Foto: dpa, skm wst

Den angeblichen "König der Taschendiebe" hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Mittwoch zu 19 Monaten Haft verurteilt — auch wegen einer Sexualattacke in der Silvesternacht an einer 18-Jährigen.

Seine Prahlerei in einem TV-Beitrag brachte Taoufik M. (33) jetzt für 19 Monate in Haft. So urteilte das Amtsgericht am Mittwoch über den "König der Diebe", der sich im Beitrag über das Maghreb-Viertel seiner Diebstähle gerühmt hatte. Zufällig erkannte ihn dabei eine Frau (18) als den Täter, der sie in der Silvesternacht am Hauptbahnhof betatscht und gedemütigt habe.

Die Haftstrafe bekam der Marokkaner nun auch wegen sexueller Beleidigung. Dass der 33-Jährige keine Bewährungs-Chance erhielt, lag nur daran, dass er eine andere Bewährungsstrafe noch offen hat.

Komplett anders urteilte ein anderer Amtsrichter am Mittwoch in einem ähnlichen Fall. Er kam nach dem sexuellen Übergriff eines Asylanten (22) auf eine 15-Jährige zu einer Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kernpunkt solcher Verfahren, bei denen Frauen von wildfremden Männern betatscht und gedemütigt wurden, ist die Frage der "Gewaltanwendung". Haben Täter unsittliche Attacken nur mit Gewalt durchgesetzt, droht eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Aber was als Gewalt gilt, darf jeder Richter/jede Richterin frei wählen. So fanden die Richter beim "König der Diebe", dass dessen Griff ans Gesäß des 18-jährigen Opfers kein Verbrechen war, nur eine "sexuelle Beleidigung". Es sei unklar, ob der Angeklagte schon zur Männer-Gruppe gehörte, die das Opfer und weitere Frauen auf dem Bahnhofsplatz eingekreist, geschubst und unsittlich berührt hatte.

Viel härter bestraft wurde er wegen einer Schlägerei und weil er bei den Eltern seiner schwangeren Freundin (16) eine Glastür zertrümmert, die Mutter der Freundin am Arm verletzt habe. Zur sexuellen Gewalt an Silvester hieß es: Beim "König der Diebe" sei nur sicher, dass er am Bahnhof war. Für Gewalt samt sexueller Nötigung fanden die Richter keine Hinweise.

Mit scharfen Worten, aber milder Strafe urteilte ein anderer Amtsrichter am Mittwoch über einen Asylbewerber. Der 22-Jährige gab zu, im Januar eine 15-Jährige im Hauptbahnhof gegen ihren Willen geküsst und massiv betatscht zu haben. Die Richter erkannten darin eine sexuelle Nötigung. Doch der Rechtsstaat dürfe nach Vorfällen wie zu Silvester "nicht in eine Spirale abgleiten, in der wir uns vor den Karren bestimmter politischer Gruppierungen spannen lassen". Man könne nicht "dem Pöbel gefällige Urteile sprechen". 20 Monate Haft für den geständigen Täter wurden also zur Bewährung ausgesetzt.

Dass er trotzdem in U-Haft blieb, lag nur am Staatsanwalt, der betonte: Der Iraker habe sich unter falschen Namen in vielen Ländern um Asyl oder Duldung bemüht, in Schweden ein Bleiberecht erwirkt — und nach der illegalen Einreise nach Deutschland "nichts Besseres zu tun gehabt, als hier mit schweren Delikten zu beginnen. So bringt er andere, berechtigte Asylanten erheblich in Misskredit, leistet rechten Strömungen Vorschub — auch, weil er seit Jahren durch Europa vagabundiert mit erfundenen Personalien."

Dass ein solcher Angeklagter hier straffrei leben wolle, bezweifelte der Ankläger, forderte wegen der Sex-Attacke auf die 15-Jährige zwei Jahre Haft. Auch das Gericht stufte die Tat als Verbrechen ein, hätte den Täter aber mit 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung direkt freigelassen, unter der Auflage, dass der Iraker ohne Wohnsitz und mit schwedischer Duldung hier 150 Arbeitsstunden leistet. Doch ließ das Gericht dem Staatsanwalt eine Frist, um gegen die sofortige Freilassung des Verurteilten Protest einzulegen. Nur deshalb kam der 22-Jährige gestern nicht frei.

(wuk)
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