Düsseldorf Bisher 551 Terrassen im Stadtgebiet genehmigt

Düsseldorf · Die größte Terrasse im öffentlichen Raum befindet sich auf dem Unteren Rheinwerft. Die Gebühren sind stabil.

Die Stadt bereitet sich auf die Freiluftsaison vor und rechnet für dieses Jahr mit mehr als 1100 Anträgen auf eine Terrassenkonzession. Bisher seien rund 551 Terrassen im Stadtgebiet genehmigt, teilte die Stadt gestern mit. Erfahrungsgemäß gingen die meisten Terrassen aber erst mit Beginn der ersten Schönwetterphase, spätestens ab Mai, an den Start.

Die Anzahl der Terrassen im öffentlichen Straßenraum war in den vergangenen Jahren mit rund 1100 konstant geblieben. Bei der überwiegenden Mehrheit der zusätzlich gemeldeten handele es sich nicht um bewirtschaftete Terrassen, sondern eher um Stehtische oder ähnliches zur "Versorgung" der rauchenden Gäste.

Die klassische Terrassensaison dauert vom 1. März bis zum 31. Oktober. Darüber hinaus sind ebenfalls Genehmigungen möglich. Die Gastronomen können auf diese Weise auf gutes Wetter beispielsweise im Februar oder November reagieren und die Außenflächen auch in diesem Zeitraum nutzen. Grundlage dafür sei eine schriftliche Genehmigung des Ordnungsamtes, hieß es.

In der Altstadt ist während der Hauptsaison nahezu jeder freie Quadratmeter bereits mit einer Terrasse belegt. Die größte Terrasse befindet sich mit rund 1000 Quadratmeter Fläche auf dem Unteren Rheinwerft. Die kleinsten Terrassen umfassen dagegen nur zwei Quadratmeter, wie die Stadt berichtete. Hierbei handele es sich in der Regel um Imbissbetriebe oder Bäckereien in den unterschiedlichen Stadtbezirken. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass es regelmäßig Kontrollen gibt, ob die Wirte Genehmigungen haben und die zulässigen Maße einhalten.

Die Terrassengebühren sind nach Angaben der Stadtverwaltung gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Gastronomen, die eine Terrasse betreiben möchten, müssen für die Gebührenzone 1 (beispielsweise Innenstadt, Altstadt, Königsallee, Kö-Bogen, Schadowstraße, Schadowplatz, Medienhafen) pro Quadratmeter und Monat 8,80 Euro entrichten. In den anderen Stadtgebieten, der Zone 2, sind es dagegen nur 7,10 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Wirte, die Terrassen ungenehmigt betreiben und ertappt werden, müssen nicht nur mit einer nachträglich erhobenen doppelten Gebühr, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen.

(RP)
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