Düsseldorf Bewährungsstrafen nach Altstadt-Schlägereien

Düsseldorf · Nach einem Streit zwischen zwei Flüchtlings-Gruppen in der Altstadt hat das Amtsgericht gestern drei junge Männer abgeurteilt.

Die Nordafrikaner gaben zu, sich kurz vor Silvester 2015 an der Hunsrückenstraße mit einer Gruppe vermutlich syrischer Flüchtlinge geprügelt zu haben. Dabei war einer der Asylanten (26) von dem angeklagten Trio zu Boden gerissen worden. Zwei Algerier (26/30) sollen danach vielfach und wuchtig auf das Opfer eingetreten haben, auch auf dessen Kopf. Das Gericht ging nach Prüfung eines Polizei-Videos aber nicht von einer lebensgefährdenden Aktion aus und entließ alle drei Angeklagten auf Bewährung aus der U-Haft.

Der Altstadtbummel war für die Angeklagten eigentlich schon beendet, als sie angetrunken mit bis zu zwei Promille per Bahn über die Heinrich-Heine-Allee zurück in ihre Flüchtlings-Unterkünfte fahren wollten. Per Polizei-Video wurden sie aber beobachtet, wie es kurz nach drei Uhr morgens allerdings mit einer anderen Flüchtlings-Gruppe zum Gerangel kam. Flüche und Verwünschungen der Kontrahenten gegen Algerier hatten zwei der Angeklagten aus Algerien damals in Rage gebracht. Mitgemacht hat dabei auch einer ihrer Begleiter aus Marokko. Als das Geplänkel mit gegenseitigen Schubsereien und arabischen Beschimpfungen fast schon beendet war, soll einer der ebenfalls angetrunkenen Syrer (26) seine Flüche gegen Algerier allerdings wiederholt haben. Dafür wurde er von dem Trio mit Fäusten angegriffen, zu Boden gebracht und zusammengetreten. Und zwar so massiv, dass er eine Gehirnerschütterung sowie etliche Platzwunden am Kopf davontrug.

Die Angeklagten, seit dem Vorfall in U-Haft genommen, räumten die Attacke ein. Doch ließen sie über eine Dolmetscherin und ihre Anwälte ausrichten, sie hätten alle nur leichte Sportschuhe getragen. Und gezielte Tritte gegen den Kopf des Syrers haben zwei der Angeklagten bestritten. Sie hätten gegen den Körper getreten, dabei vielleicht auch den Kopf getroffen, aber ohne Absicht. Auch das Opfer konnte hinterher nicht sicher bestätigen, dass es gegen den Kopf getreten worden war. Der dritte Angeklagte behauptete gar, er habe sich nach der ersten Gewaltwelle schützend vor das Opfer gestellt, seine Begleiter von weiteren Attacken abgehalten. Je nach Tatbeteiligung und Alkoholisierung verhängten die Richter Haftstrafen zwischen sechs und neun Monaten, jeweils ausgesetzt zur Bewährung.

(wuk)
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