Düsseldorf Bewährungsstrafe wegen Hetze im Internet

Düsseldorf · Nach zwei Text-Beiträgen auf Facebook hat das Amtsgericht einen 20-Jährigen gestern zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er 1500 Euro zahlen und beide Internet-Einträge innerhalb von drei Tagen löschen. Der junge Mann hatte geleugnet, die Posts zu Jahresanfang veröffentlicht zu haben. In einem Beitrag war zur Brandlegung in einer Polizeiwache geraten worden, bevorzugt im Präsidium am Jürgensplatz. Im zweiten Text wurde am selben Tag Flüchtlingen nach den Silvester-Ereignissen in Köln der Hang zum Kindesmissbrauch unterstellt. Der Richter ging im Urteil deutlich über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die einen dreiwöchigen Arrest nach Jugendrecht gefordert hatte.

"Das war nicht einfach dumm geäußert, auch kein Ausrutscher", begründete der Amtsrichter seine Entscheidung. Damit widersprach er der Version des bereits wegen Beleidigung und Körperverletzung vorbestraften 20-Jährigen. Der hatte behauptet, er habe jene Posts nicht verfasst, sondern womöglich hätten Freunde in unbeobachteten Momenten sein Handy heimlich genutzt, um die Schmähtexte zu verfassen und ins Netz zu stellen. Die Vorwürfe der Aufforderung zu Straftaten sowie der Volksverhetzung wies er im Prozess zurück: "Ich habe doch damals in Erfurt in einem Flüchtlingsheim geputzt und 90 Prozent meiner Freunde sind Ausländer - das passt doch alles nicht zusammen!" Er habe auch "nichts gegen Polizisten, also warum sollte ich so etwas schreiben und veröffentlichen?" Staatsanwältin und Jugendrichter waren aber von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Auch weitere Kommentare, die bei Facebook unter dem Namen des 20-Jährigen erschienen waren, würden dessen wahre Einstellung zu jenen Themen zeigen.

Die Staatsanwältin betonte das "Gefahrenpotential", das von solchen Texten ausgehe. Auch der Richter befand: "Das ist gewollt und wissentlich vom Angeklagten so gemacht worden!" Entgegen einer Empfehlung der Jugendgerichtshilfe nutzte der Richter nicht das mildere Jugendrecht für die Bestrafung, sondern behandelte den 20-Jährigen wie einen Erwachsenen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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