Düsseldorf Betrügerischer Arzt darf Flüchtlinge nicht behandeln

Düsseldorf · Der Mann hatte seine Zulassung verloren, wollte einen Job im Flüchtlingsheim und zog vor Gericht.

Weil er bei der Methadon-Ausgabe an Drogensüchtige fünf Mal falsch abgerechnet und die Krankenkasse um rund 100.000 Euro betrogen hatte, wurde ein Arzt verurteilt, verzichtete danach auf seine kassenärztliche Zulassung. Als aber in den Erstaufnahmestellen des Landes Mediziner gebraucht wurden, die ankommende Flüchtlinge auf übertragbare Krankheiten untersuchten, bewarb er sich erneut. Die Kasse lehnte ab: Sie könne dem verurteilten Betrüger knapp zwei Jahre nach dem Prozess nicht wieder vertrauen, mindestens fünf Jahre müsste eine Bewährungszeit schon dauern. Der Arzt zog vors Sozialgericht, fühlte sich im Grundrecht seiner Berufsfreiheit missachtet. Doch auch die Richter fanden problematisch, einem Mann, der die Kasse zu seinem Vorteil betrogen hatte, erneut einen Job zu geben, in dem schwer nachzuprüfen sei, ob seine Leistungen mit seinen Abrechnungen übereinstimmten. Ein laut Strafurteil "gewerbsmäßiger Betrüger" sei für die Versorgung von Patienten im Kassenärztlichen System "ungeeignet", befand das Sozialgericht.

Der Mediziner war einer von 13.216 Menschen, die im vergangenen Jahr beim Düsseldorfer Sozialgericht nach Recht suchten. So wenig Klagen hat es seit zehn Jahren nicht gegeben, eine Erklärung dafür haben auch die Richter nicht. Dafür hatten sie Zeit, auch den Berg von älteren Verfahren ein gutes Stück kleiner zu machen. Bei einer durchschnittlichen Prozessdauer von 13 Monaten schieben die Richter "nur" noch 14.776 Bestandsfälle vor sich her. Ob der Abbau zügig weitergeht, ist offen: Weil die Eingänge so niedrig waren, bekommt das Düsseldorfer Sozialgericht in diesem Jahr kein zusätzliches Personal.

(sg)
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