Düsseldorf Awista und Gartenamt bleiben bei Benzin-Laubbläsern

Düsseldorf · Wenn in einigen Wochen die Bäume ihre Blätter abwerfen, wird ein Motorengeräusch wieder die Zeit in den Herbst begleiten: das von Laubbläsern. Das wird auch auf absehbare Zeit so bleiben, wie aus einer Information für den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hervorgeht. Denn Akku-Elektro-Bläser seien zwar bereits im Einsatz - 21 von insgesamt 80 bei der Awista, zwei von 102 beim Gartenamt -, sie sind aber laut den Erfahrungen beider Seiten bei weitem nicht so leistungsfähig wie Benzin-Laubbläser.

Düsseldorf: Awista und Gartenamt bleiben bei Benzin-Laubbläsern
Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

"Grobe oder nasse Verschmutzungen können damit nicht entfernt werden", heißt es in der Vorlage. Die Akkus reichten nicht lange, haben lange Ladezeiten und kosten fast das Dreifache eines Laubbläsers, der mit Benzin betrieben wird. Zudem erwarten die Bürger laut Gartenamtsleiterin Doris Törkel, dass das Laub in Parks wie auf Straßen möglichst rasch entfernt werde. "Wir können nicht zu den Zeiten zurückkehren, als Mitarbeiter mit Rechen und Schaufel alles beseitigten. Die Laubbläser sind leider unverzichtbar." Man werde jedoch die Entwicklung auf dem Markt verfolgen und umrüsten, sobald sich eine technisch sinnvolle Alternative abzeichne. Der Ausschuss hatte den Auftrag, sich mit dem Thema zu befassen, nachdem sich Bürger im entsprechenden Fachgremium mit einem eigenen Antrag über den Einsatz von Laubbläsern am Lessingplatz beschwert hatten - wegen des Lärms und wegen des Aufwirbelns von Staub.

Zumindest in Wohngebieten gibt es für den Einsatz klar definierte Zeiten: An Werktagen ist demnach der Betrieb vor 9 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 17 Uhr nicht erlaubt. Sonn- und feiertags dürfen die Laubbläser gar nicht angeworfen werden. "Ihre Subunternehmer halten sich aber oft nicht daran", sagte Rüdiger Gutt (CDU) zur Gartenamtsleiterin Törkel. Die versprach, vor Beginn der Laubsaison alle Beteiligten noch mal darauf hinzuweisen.

Die Uhrzeiten gelten jedoch ohnehin nur bedingt: Außerhalb reiner Wohngebiete nämlich gar nicht, und auch in Wohngebieten mit Ausnahmen für die Awista: Sie kann in der Hochphase des Laubaufkommens mit Genehmigung des Umweltamts auch innerhalb der Ruhezeiten Laubbläser einsetzen, um Gefährdungen des Verkehrs zu verhindern.

Was die Aufwirbelung von Feinstaub angeht, hat eine Untersuchung der (Fach-)Hochschule Düsseldorf ergeben, dass die Belastung bei Laubbläsern deutlich niedriger ist als bei Laubsaugern. Daher schätzt das Umweltamt die von Laubbläsern verursachte Aufwirbelung von Staub als weniger problematisch ein als die von ihnen ausgehende Lärmbelästigung.

(dr)
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