Kommentar Auch Schüler dürfen streiken
Meinung | Düsseldorf · Spötter könnten meinen, wenn Schüler oder Studenten streiken, dann wäre das eine Drohung, die damit vergleichbar wäre, wenn Rentner ihre Rente nicht abholten - sprich: sinn- und wirkungslos. Doch so einfach ist es nicht.
30.05.2016
, 00:00 Uhr
An der betroffenen privaten Schule wird den Menschen neben Lesen und Schreiben und Rechnen auch beigebracht, was freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet. Und darunter fällt sowohl das Recht, sich zu versammeln, als auch das Recht, die Presse auf einen vermeintlichen Missstand aufmerksam zu machen. Sollte den Schülern nun ein schulischer Nachteil erwachsen, wäre der Ruf von Schule und Verein in Gefahr.
Thorsten.Breitkopf@rheinische-post.de