Urteil in Düsseldorf Arbeitsausfall wegen "Ela": Arbeitgeber muss zahlen
Düsseldorf · Vor neun Monaten blockierten umgestürzte Bäume und Strommasten nach dem Sturm "Ela" Straßen und Schienen. Zehntausende Arbeitnehmer konnten nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit erscheinen. Normalerweise ist das ihr Problem. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter für Arbeitsausfälle infolge eines heftigen Sturms wie "Ela" entschädigen, wenn sie sich dazu in einer Betriebsvereinbarung verpflichtet haben. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Montag entschieden.
Mitarbeiter einer Versicherung waren vor neun Monaten wegen des Sturms "Ela" verspätet oder gar nicht im Büro erschienen. Zwar liege das sogenannte Wegerisiko grundsätzlich beim Arbeitnehmer, der Arbeitgeber könne es aber übernehmen, befand das Gericht (Az.: 9 TaBV 86/14).
So sei es im Fall der Versicherung. Bei Naturkatastrophen würden Arbeitsausfälle dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, heißt es in deren Betriebsvereinbarung.
Zehntausende Bäume waren am 9. Juni 2014 durch den Sturm umgestürzt und hatten in Düsseldorf Straßen und Schienen blockiert. Einige Mitarbeiter erhielten danach den Ausfall als Arbeitszeit auf ihrem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, andere nicht. Daraufhin zog der Betriebsrat vor Gericht und pochte auf Einhaltung der Betriebsvereinbarung.
Doch das Unternehmen argumentierte, das komplette Risiko habe man nicht übernommen. Die Entschädigung einiger Mitarbeiter sei aus Kulanzgründen und nur mit der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit erfolgt. Das Landesarbeitsgericht verpflichtete die Versicherung nun, sämtliche Arbeitsausfälle durch "Ela" gutzuschreiben.