Düsseldorf Anwalt will 18.000 Euro von Mörder

Düsseldorf · Ein Koch hatte bei seinen Bluttaten zwei Kanzleien verwüstet. Für den Schaden muss er aufkommen.

Zusätzlich zu seiner lebenslangen Haftstrafe hat ein 50-jähriger Mehrfachmörder jetzt noch 18.000 Euro Schulden. Mit diesem Urteil hat das Landgericht gestern einer Schadenersatzklage entsprochen, nachdem einer der damals betroffenen Anwälte sein Büro nach den Bluttaten und Brandstiftungen Anfang 2014 nicht mehr nutzen konnte. Kläger-Anwältin Ute Hasskamp hatte zu Prozessbeginn im Mai 2015 erklärt, der hier geltend gemachte Anspruch sei nur ein Teilbetrag. Insgesamt lägen die Forderungen, die der Kanzlei-Inhaber gegen den Mörder erhebt, "wohl im sechsstelligen Bereich".

Anfang 2014 hatte der Koch in zwei Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath zwei Anwälte und eine Büroangestellte getötet, hatte in den Kanzleien dann auch noch Feuer gelegt. Als Motiv gab er im Mordprozess an, er habe sich von Anwälten schlecht beraten gefühlt, habe gezahlte Honorare aber vergebens zurückgefordert. Rechtskräftig verurteilt, sitzt der 50-Jährige jetzt dauerhaft im Gefängnis, von seinem dortigen Arbeitslohn bleiben ihm monatlich nur geringe Beträge zur freien Verfügung. "Es geht genau um dieses Taschengeld des inhaftierten Klägers", hatte Anwältin Hasskamp zu Prozessbeginn betont. Immerhin habe der Kanzlei-Inhaber sein Büro nicht mehr nutzen können, habe umziehen, eine Kanzlei neu einrichten müssen. Allein die neue Computeranlage habe rund 10.000 Euro gekostet.

Das Landgericht sprach diesem klagenden Anwalt den geforderten Schadensersatz von zunächst 18.203,20 Euro jetzt in voller Höhe zu. Ob der Advokat diesen Betrag während der Haftzeit des Verurteilten von dem inhaftierten Koch aber jemals erhalten wird, ist eher zweifelhaft. Wird das Schadensersatzurteil allerdings rechtskräftig, dann kann der Anwalt die Summe auch nach der Haftentlassung des 50-jährigen Mannes noch geltend machen.

(wuk)
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