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Düsseldorf Anleger verklagt Rating-Agentur

Düsseldorf · Ein Mann hat mehr als 43.000 Euro verloren. Jetzt verhandelt das Landgericht.

Mit einer Zivilklage beim Landgericht will ein Anleger jetzt eine Rating-Agentur in die Pflicht nehmen. Mehr als 43.000 Euro habe er verloren, so der Kläger, weil die Rating-Agentur einen inzwischen insolventen Telefonanbieter noch kurz vor dessen Zusammenbruch Mitte 2014 viel zu hoch bewertet habe. Sein Anwalt sprach am Montag von "haarsträubender Überschuldung" der Telefonfirma und davon, dass die Rating-Agentur dem Betrieb trotzdem ein "triple B+" zugestanden habe.

Die Aussichten für den Kläger sind nicht rosig, wie der Richter andeutete. Ein Urteil wird für den 21. März erwartet. Müssen Rating-Agenturen auch bei privaten Anlegern für ihre Einstufung von Firmen einstehen, womöglich sogar deren Verluste tragen? Davon geht der Kläger aus, der Richter aber nicht: "Dann hätten wir bald keine Rating-Agenturen mehr." Das sieht auch der Agentur-Anwalt so: "Wir müssen trennen zwischen Anleihe-Rating und normalem Unternehmens-Rating", warf er ein. Demnach sei die Einstufung des Betriebes, der laut einem Bericht des Insolvenzverwalters schon in den Jahren 2012 und 2013 notleidend war, "eher an Banken und Kreditgeber" gerichtet gewesen, "nicht an Anleger".

Die Agentur habe das Rating für die Telefonfirma damals sogar zurückgezogen. Wenn dann ein Anleger trotzdem Anteile hinzukaufe, könne man ihn sogar für einen "Gambler" halten, einen Spieler. Gingen dessen "Spekulationsversuche" schief, könne er nicht nach Schadensersatz rufen, so der Agentur-Anwalt. Dagegen argumentierte der Kläger-Anwalt, dass die Agentur ihre Sorgfaltspflicht gröblich verletzt habe. Immerhin habe der Insolvenzverwalter nun herausgefunden, dass hinter einer arabischen Tochterfirma des Telefonanbieters nur eine Briefkastenadresse steckte. Die Agentur habe den Betrieb viel zu lange viel zu gut bewertet - zum Schaden seines Mandanten. Dass aber eine Rating-Agentur in solchen Fällen das volle Haftungsrisiko trägt, ist für den Richter bisher "nicht erkennbar".

(wuk)
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