Düsseldorf Anklage wegen Bilker Doppelmordes

Düsseldorf · Zuständige Staatsanwaltschaft in Gießen geht von "Zufallsopfern" aus.

 In einem dieser Häuser an der Karolinger Straße in Bilk starben eine Mutter und ihre Tochter.

In einem dieser Häuser an der Karolinger Straße in Bilk starben eine Mutter und ihre Tochter.

Foto: Andreas Endermann

Für die Tötung einer Bilkerin und ihrer Mutter will die Staatsanwaltschaft Gießen eine 35-Jährige aus Aachen vor Gericht bringen. Die Behörde hat gestern Anklage erhoben. Das Landgericht Gießen wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Dies gilt als wahrscheinlich. Die nun Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen.

Dass die Staatsanwaltschaft in Hessen für den Düsseldorfer Fall zuständig ist, hängt mit einem dritten Mord zusammen, der der 35-Jährigen zur Last gelegt wird. Im April war ein Zauberer (70) in Gießen getötet und ausgeraubt worden, der Täter oder die Täterin legte anschließend ein Feuer, um Spuren zu verwischen. Wegen dieser Tat nahm die Polizei im Mai eine frühere Nachbarin des Opfers fest, die genannte Aachenerin. Als die Ermittler die Wohnung der Verdächtigen durchsuchten, stießen sie auf Gegenstände, die einer der beiden getöteten Düsseldorferinnen gehörten. In der NRW-Landeshauptstadt waren die Ermittler zunächst von einem erweiterten Selbstmord ausgegangen, als sie am 10. Mai eine 58- und eine 86-Jährige in einer Wohnung an der Karolinger Straße tot aufgefunden hatten. Weitere Untersuchungen der Leichen brachten dann die Bestätigung, dass die Frauen wie der Zauberer durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen Hals und Kopf umgebracht worden waren.

Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, werden Bilder aus der Überwachungskamera einer Bank in Bilk eine zentrale Rolle spielen. Die Aufnahmen zeigen eine verhüllte Frau, die mit der EC-Karte eines der beiden Opfer Geld abhebt - zu einem Zeitpunkt, zu dem die Frauen aller Wahrscheinlichkeit schon tot waren. Gelingt es der Staatsanwaltschaft zu zeigen, dass Größe und Statur mit der der Angeklagten übereinstimmen, wäre dies ein wichtiger Baustein in der Argumentation. Persönliche Motive scheinen in dem Fall nach jetzigem Stand keine Rolle zu spielen: ""Wir gehen derzeit von Zufallsopfern aus", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen.

(hdf)
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