Düsseldorf Angriff auf Sprachlehrerin: Täter nicht gemeingefährlich

Düsseldorf · Mehr als vier Jahre nach einem Angriff gegen eine Lehrerin einer Sprachschule sah das Landgericht jetzt keinen Grund, einen Palästinenser (52) als gemeingefährlich einzustufen und ihn dauerhaft in einer Psychiatrie-Klinik unterzubringen. Der Mann, der nach Gutachten damals wegen einer psychischen Störung wohl nicht schuldfähig war, hatte die Lehrerin (63) im April 2013 mit einem Cuttermesser angegriffen - weil im Unterrichtsraum die Heimatflaggen aller Kursteilnehmer aufgehängt waren, nur nicht die palästinensische.

Die Frau blieb unverletzt. Der Sprachschüler hat seit jenem Vorfall keine weiteren Auffälligkeiten gezeigt, hieß es nun, so dass von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Mannes in einer Klinik wurde abgewiesen, die Staatsanwaltschaft hat das bereits akzeptiert.

(wuk)
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