Düsseldorf Angeklagte geben Überfälle auf gehbehinderte Frauen zu

Düsseldorf · Prozess vor dem Landgericht beginnt mit Teilgeständnissen der beiden 22-jährigen Männer.

 Drogensucht soll der Grund für die Raubüberfälle der beiden jungen Männer (hier mit ihrer Verteidigerin im Landgericht) gewesen sein.

Drogensucht soll der Grund für die Raubüberfälle der beiden jungen Männer (hier mit ihrer Verteidigerin im Landgericht) gewesen sein.

Foto: wuk

Speziell auf gehbehinderte Rentnerinnen hatten es zwei 22-jährige Räuber abgesehen. So lautet die Anklage, über die seit gestern das Landgericht verhandelt und die von besonderer Brutalität der beiden Männer ausgeht. Im Vorbeigehen oder mit massiver Gewalt hatte das Duo demnach bis Mitte Juli 2015 insgesamt acht Seniorinnen (68 bis 86 Jahre alt) deren Goldschmuck vom Hals gerissen, zusätzlich eine Armbanduhr und einen massiven Goldreif erbeutet.

Mit Teilgeständnissen reagierten beide gestern auf diese Vorwürfe. Drogen sollen demnach bei den vielfach vorbestraften Angeklagten eine erhebliche Rolle gespielt haben. Selbst Rentnerinnen, die auf Rollator oder Gehstock angewiesen sind, konnten laut Anklage bei ihren Erledigungen oder auf dem Rückweg vom Einkaufen vor diesen beiden jungen Männern nicht sicher sein. Auch vormittags und auf belebten Straßen schlug das Räuber-Duo demnach serienweise zu.

Dass es keine Verwechslung ist, dass hier also die Richtigen auf der Anklagebank sitzen, räumten die 22-Jährigen aber nur mit dürren Worten ein. Einer gab an, er habe am Tag seiner Festnahme "zum ersten Mal" eine solche Gewalttat verübt: "Normalerweise mache ich sowas nicht. In meinem ganzen Leben würde ich nie einer älteren Dame etwas antun oder sie schlagen!" Dass er das mit dem Mitangeklagten an jenem Julivormittag trotzdem tat, dass beide eine 78-Jährige ab einer Straßenbahnhaltestelle in Derendorf verfolgten, sie rücklings attackierten, ihr zwei Goldketten samt Anhängern vom Hals rissen und sie noch zu Boden stießen, habe nur daran gelegen, "dass ich an dem Tag viele Drogen konsumiert hatte".

Sein Nachbar auf der Anklagebank räumte ebenfalls diesen Überfall ein und gestand noch zwei weitere Anklagepunkte. Weil er als Sechsjähriger seine Eltern bei einem Unfall verlor, habe er ab dem 13. Lebensjahr auf der Straße gelebt, Drogen konsumiert, Straftaten verübt, sei auch mehrfach inhaftiert worden. Doch jetzt bedaure er seine drei hier angeklagten Überfälle, bei denen man wahllos die nächstbeste, bewegungseingeschränkte Rentnerin attackiert und beraubt habe. Der Prozess, bei dem ein Gutachter auch zur Schuldfähigkeit der angeblich drogenabhängigen Angeklagten befragt werden soll, geht am 14.Januar weiter.

(wuk)
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