Laut Medienberichten: Ex-Krypto-König Bankman-Fried soll für 25 Jahre ins Gefängnis
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Düsseldorf Angeblicher IS-Kämpfer verprügelte Frau und Kind

Düsseldorf · Mit zwei Jahren und neun Monaten Haft und einer schweren Rüge hat das Landgericht gestern den Prozess gegen einen vermeintlichen IS-Rückkehrer (31) beendet. Dem Mann aus Mönchengladbach-Rheydt war vorgeworfen worden, 2014 in Syrien an Kämpfen der Terrormiliz "Islamischer Staat" gegen reguläre syrische Truppen teilgenommen zu haben. Er soll sich später sogar einer "Kampfverletzung" an der Wade gerühmt haben. Diese entpuppte sich im Prozess dann aber als "aufgeplatzter Pickel", so die Richterin im Urteil. Da ihm eine IS-Mitgliedschaft nicht nachzuweisen war, wurde er in diesem Punkt freigesprochen. Verurteilt wurde er allein wegen massiver häuslicher Übergriffe, bei denen er seine Frau und deren elfjährigen Sohn misshandelt habe.

Von der ursprünglichen Mitkämpfer-Anklage bei der Terrormiliz IS "ist letztlich nicht viel übrig geblieben", stellten die Richter der Staatsschutzkammer nach elf Prozesstagen fest. Sicher waren die Richter aber, dass der 31-Jährige seine jetzt angetraute Frau und deren elfjährigen Sohn schwer misshandelt habe. Das Haft-Urteil erging wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und weiterer Übergriffe in acht Fällen. Sowohl die Ehefrau als auch deren Kind hatten vor Gericht ihre Vorwürfe gegen den Angeklagten nicht wiederholt, sich stattdessen auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Das war nur möglich, weil die Frau den Angeklagten in der Untersuchungshaft geheiratet hatte - wenige Stunden vor einer Anhörung des Kindes im Prozess.

Der Junge durfte daraufhin ebenfalls die Aussage gegen seinen Stiefvater verweigern. Die Richter stellten dazu gestern in der Urteilsbegründung fest, "dass die Familie und die Anwälte verhindert haben, dass hier ein kleiner Junge sein Recht bekommt". Laut Anklage habe der 31-Jährige nämlich nicht nur die Frau verprügelt, angespuckt und so gequält, dass sie zeitweise vor ihm in ein Frauenhaus geflüchtet war. Auch den elfjährigen Jungen habe er brutal malträtiert, ihn an eine Heizung gekettet und mit einem zur Peitsche gedrehten Palästinensertuch verprügelt und übel misshandelt. Nur dafür konnte er aus Sicht der Richter jetzt belangt werden.

(RP)
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