Papagayo in Düsseldorf Altstadt-Türsteher wegen Körperverletzung verurteilt

Düsseldorf · Ein Türsteher, der einem Besucher vor dem "Papagayo" in der Düsseldorfer Altstadt ins Gesicht geschlagen und ihm damit den Kiefer gebrochen haben soll, musste sich am Montag wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten und wurde zu 130 Tagessätzen à 35 Euro verurteilt.

Das Opfer, ein heute 31-Jähriger, wollte im Dezember 2012 mit Freunden in den Club an der Mertensgasse. Als der Verurteilte einem seiner Freunde den Zutritt verweigerte, verwickelte er den Türsteher in eine Diskussion. Nach Angaben des Opfers habe der Türsteher in seine Richtung gespuckt, worauf er selbiges erwidert und sich umgedreht hätte. Kurz darauf habe ihn der Sicherheitsmann dann mit einem Schlag niedergestreckt.

Der Verurteilte wiederum bestritt den Schlag vor Gericht nicht, wohl aber die Schilderung des Opfers. Denn der Schlag sei ein Reflex zum Selbstschutz gewesen, da der 31-Jährige auf ihn zu geschnellt sei. Das Gericht musste nun klären, welche Angaben der Wahrheit entsprachen und hörte mehrere Zeugen, die überwiegend die Version des Opfers bestätigten.

In seiner Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende dem Verurteilten zugute, dass er sich entschuldigt und mit einem Geständnis in einem anderen Prozess die Strafverfolgung erst möglicht gemacht habe. Zuvor war nämlich im selben Fall ein anderer, wie sich raus stellte, falscher Türsteher angeklagt worden.

(kro)
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