Düsseldorf Altenpflegerin muss wegen Diebstahl in Haft

Düsseldorf · Zehn Monate Haft ohne Chance auf Bewährung hat das Amtsgericht gestern gegen eine Altenpflegerin (45) verhängt. Der Richter sah als erwiesen an, dass die mehrfach vorbestrafte Frau bei zwei Pflegestellen in Gerresheim gestohlen hatte. Einmal fielen ihr laut Urteil 500 Euro in bar in die Hände, bei einer anderen Familie, die sie zu betreuen hatte, soll sie gar Schmuck für 11.000 Euro gestohlen haben. Die Angeklagte hatte das aber brüsk zurückgewiesen. Im ersten Fall habe sie mit einer Geldkassette eines betagten Ehepaares "nix zu tun gehabt, hatte ja keine Ahnung, wo die ist". Und den Schmuckdiebstahl im September 2016 könne sie nicht begangen haben, weil sie kurz zuvor von dem Pflegedienst schon gefeuert worden war. Doch auch im zweiten Fall ging der Richter nach Anhörung der betroffenen Senioren von der Schuld der Pflegerin aus. Tatsächlich hatte die Gattin eines pflegebedürftigen Mannes erst Anfang September den Verlust ihres kostbaren Geschmeides bemerkt. Bis dahin allerdings hatte die Angeklagte diesen Rentner über Monate hinweg in der Ehewohnung teils mehrfach täglich versorgt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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