Air-Berlin-Pilot Keine Strafe für Ehrenrunde über Düsseldorf

Düsseldorf/Langen · Das spektakuläre Landemanöver eines ehemaligen Air Berlin-Piloten über Düsseldorf bleibt ohne Folgen für den 59-Jährigen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am Montag seine Ermittlungen abgeschlossen.

Das Flugmanöver über dem Düsseldorfer Flughafen am 17. November sorgte bundesweit für Aufsehen: Kurz vor der Landung des Air Berlin-Flugs AB7001 aus Miami, startete der Airbus 330 an diesem Tag durch und drehte nach links über das Flughafen-Gelände ab, um anschließend eine Ehrenrunde über der Landeshauptstadt zu drehen. Wenig später setzte die Maschine mit 22 Minuten Verspätung auf Düsseldorfer Boden auf. Anlässlich des letzten Langstreckenflugs der insolventen Airline hatte der Pilot das Manöver bewusst geflogen, zuvor aber die Passagiere und den Tower des Flughafens informiert.

Der 59-jährige Pilot erhielt anschließend viel Lob für die spektakuläre Aktion, die Fluggäste und Flughafen-Besucher per Video festhielten. Es gab jedoch auch teils scharfe Kritik: Unbekannte erstatteten Strafanzeige wegen "gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" und auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) leitete Ermittlungen ein. Standardmäßig wurde der Pilot daraufhin von seinem Arbeitgeber suspendiert. Der Pilot entschuldigte sich bei verängstigten Anwohnern und Passagieren.

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Am Montag - beinahe genau zwei Monate nach dem Durchstart-Manöver - haben die Ermittler ihre Untersuchungen nun abgeschlossen. Ergebnis: "Zusammenfassend kommt das BAF zum Ergebnis, dass alle entsprechenden Freigaben vorlagen und seitens der Flugsicherung alle sicherheitsrelevanten Vorgaben eingehalten wurden", heißt es in einer Mitteilung des Amts. Auch eine Ordnungswidrigkeit im Luftverkehr liege laut der Experten des Bundesamts mit Sitz in Langen (Hessen) nicht vor. Der Pilot entgeht dadurch einem möglichen Bußgeldverfahren.

Die Ermittler hatten für ihre Einschätzung unter anderem die Radar-Aufzeichnungen des Anfluges sowie die Aufzeichnungen der Kommunikation zwischen Cockpit und Tower ausgewertet. Demnach haben die Piloten den "Tiefanflug bereits frühzeitig bei der Flugsicherung" angekündigt, die Fluglotsen hätten der Crew die Einzelfreigabe für ein mögliches Fehlanflugverfahren erteilt - womit die Piloten auf eigene Verantwortung das Manöver durchführen durften.

So sei der Flugverlauf "durchaus ungewöhnlich" gewesen, "verstieß jedoch nicht gegen vom BAF zu prüfende luftrechtliche Vorschriften", erklärte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung am Montag in einer Mitteilung. Das Verfahren wurde eingestellt.

(cbo)
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