Düsseldorf Ärzte streiten über Nebenjobs

Düsseldorf · Mediziner will 300.000 Euro von früherem Praxispartner.

Im Clinch zweier Ärzte soll jetzt das Landgericht entscheiden. Die beiden Mediziner hatten sich Anfang 2012 in einer Praxisgemeinschaft zusammen getan und vertraglich vereinbart, dass Nebentätigkeiten mit dem jeweils anderen Gesellschafter abzusprechen seien. Als die Partnerschaft aber im Streit auseinanderging, forderte der eine Arzt eine Übersicht über die Nebenjobs des anderen - und statt einer Abfindung von 150.000 Euro wollte er das Doppelte. Im Zivilprozess kam es gestern aber nicht zum Urteil, sondern fast zum Kompromiss. Die Anwälte beider Mediziner wollen eine Zwischenlösung suchen.

Jeder der Ärzte sollte nach schriftlicher Vereinbarung seine volle Arbeitskraft in den Dienst der gemeinsamen Gesellschaft stecken. Nebenjobs, wie Tätigkeiten als Sportmediziner für Clubs und Vereine, seien zwar möglich, müssten vom Mitgesellschafter aber genehmigt werden. Teils sollten sogar Honorare aus den Nebenjobs unter bestimmten Umständen in die Gemeinschaftskasse fließen. Das war auch so vereinbart, wenn der nebenberuflich tätigte Kollege praxiseigene Geräte für Nebenjobs nutzt. Was zunächst prima klappte, war nach dem Zerwürfnis der Ärzte plötzlich umstritten. Im Nachgang forderte der nun aus der Gesellschaft ausgeschiedene Arzt nicht nur 300.000 Euro Abfindung, sondern will auch wissen, was der Kollege während der gemeinsamen Zeit durch welche Nebenjobs noch verdient hat. Seine Steuererklärung vorzulegen, verweigerte der Sportarzt jedoch, so dass sein Kollege nun per Zivilklage beim Landgericht zunächst detaillierte Auskünfte einfordert, um dann eine Nachforderung zu errechnen und geltend zu machen. Der Anwalt des Sportarztes winkte ab: Mehr als 2000 Euro habe der Vereinsarzt nebenbei nicht erzielt. Dafür jetzt die Steuererklärung vorzulegen, sei nicht verhältnismäßig. Wie sich beide Seiten noch annähern könnten, speziell bei der Abfindung für den Kläger, wollen die Anwälte mit ihren Mandanten jetzt prüfen. Sonst, so der Richter, gibt es am 23.Juni ein Urteil.

(wuk)
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