Amtsgericht Düsseldorf Abteilungsleiter soll Kollegin bei Feier bedrängt haben

Düsseldorf · Ein 45-Jähriger soll bei einer Weihnachtsfeier Ende 2015 eine Stellung als Abteilungsleiter ausgenutzt, eine Untergebene sexuell bedrängt, sie unsittlich angefasst und zum Sex gedrängt haben. Deshalb steht der Mitarbeiter eines Technologiekonzerns seit Dienstag vor dem Amtsgericht.

Dort ließ er über seinen Anwalt allerdings eine völlig andere Version jenes Abends vortragen. Die 24-jährige Frau dagegen wiederholte ihre Vorwürfe unter Tränen. Beide arbeiten noch immer in derselben Firma, jetzt aber in verschiedenen Abteilungen.

Mit zusammengekniffenen Augen und gespitzten Lippen fixierte der Angeklagte im Gerichtssaal die Frau, die ihn auf die Anklagebank gebracht hatte. Doch dort sitze der verheiratete Mann völlig zu Unrecht, so sein Anwalt. Friedlich und harmonisch sei die Weihnachtsfeier der Firma damals an der Ratinger Straße in der Altstadt verlaufen - bis die 24-Jährige dem Angeklagten plötzlich erst einen Kuss auf die Wange gedrückt habe, später auf den Mund. "Er wollte das nicht", so der Anwalt: Also habe der 45-Jährige die junge Mitarbeiterin aufgefordert, statt Bier solle sie lieber Wasser trinken. An Konsequenzen im Konzern habe er nicht gedacht, sondern das Verhalten der Frau damals als "alkoholbedingt" abgehakt. Ohne weitere Zwischenfälle habe sich das Firmen-Team dann irgendwann getrennt.

Als er Tage später erfahren habe, er solle die Untergebene vor der Tür des Fest-Saales betatscht, geküsst und zum Oralverkehr aufgefordert haben, sei der 45-Jährige "geschockt" gewesen. Für vier Wochen sei er vom Arbeitgeber freigestellt worden, bevor er seine Position wieder einnahm, in der er bis heute arbeitet. Die Frau jedoch hat ihre Vorwürfe als Zeugin detailliert wiederholt. Minutenlang soll der Angeklagte sie demnach vor dem Lokal mit Komplimenten überhäuft, sie am Po berührt, dann in die Frontpartie ihrer Jeans gefasst haben, bevor er ihre Hand auf seinen Intimbereich gelegt und sie zum Sex aufgefordert habe. Warum sie nicht direkt den Körperkontakt unterbunden habe? "Ich wusste nicht, wie ich mich verhalten sollte, er war doch mein Vorgesetzter", sagte die Frau.

Ob ihre Aussage glaubwürdig ist oder die Erklärung des Angeklagten, will das Gericht noch durch Vernehmung weiterer Zeugen klären. Dafür ist der 18.Oktober als nächster Prozesstermin reserviert.

(wuk)
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