Urteil am Düsseldorfer Verwaltungsgericht Abschlepp-Praxis der Stadt ist rechtswidrig

Düsseldorf · Ein stillgelegtes Auto darf in Düsseldorf nicht einfach abgeschleppt werden, ohne den Fahrer mit einer Ordnungsverfügung zu informieren. Das hat das Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden.

Damit hat das Gericht einer Klage gegen die Stadt Düsseldorf stattgegeben, mit der sich der Halter eines Fahrzeugs gegen die Abschleppkosten gewehrt hatte.

Das Auto hatte abgemeldet auf einem öffentlichen Parkplatz am Straßenrand gestanden. Das Ordnungsamt brachte einen orangefarbenen Aufkleber am Fahrzeug an und forderte den damit Halter auf, das Auto innerhalb von fünf Tagen wegzustellen. Als das Auto nach elf Tagen immer noch an selber Stelle stand, schleppte das Amt das Fahrzeug ab. Der Halter klagte.

"Die Stadt hätte den Halter innerhalb der elf Tage, die sie selbst zum Abschleppen benötigt habe, ermitteln, ihm eine Ordnungsverfügung zustellen und ihm so die Möglichkeit geben können, das Fahrzeug selbst zu beseitigen. Der Aufkleber ersetze eine Ordnungsverfügung nicht", urteilte nun das Gericht.

(isf)
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