Düsseldorf Abmahnung wegen Raucherpause vom Gericht kassiert

Düsseldorf · Gegen eine Abmahnung wegen einer Raucherpause, die formell nicht als Arbeitsunterbrechung gemeldet war, ist ein 46-jähriger Stadt-Angestellter, vor Gericht gezogen. Weil er im Oktober 2014 als Mitarbeiter des Theatermuseums rauchend vor dem Gebäude gestanden habe, ohne sich bei der Zeiterfassung auszuloggen, sollte das als Abmahnung in seiner Personalakte vermerkt werden. Dagegen klagte er vor dem Arbeitsgericht und hatte aus formellen Gründen Erfolg: Weil der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei, könne die Abmahnung keinen Bestand haben, so die Richter.

Nach 23 Jahren in Diensten der Stadt sah sich der 46-Jährige zu Unrecht kritisiert. Er habe rauchend vor dem Gebäude gestanden, ohne dies bei der Zeiterfassung als "Pause" anzugeben. Aber nur, weil er auf einen Kollegen gewartet habe, mit dem er schwere Gegenstände ins Gebäude tragen sollte. Von einer illegalen Raucherpause könne keine Rede sein. Ob das so war, musste das Gericht nicht entscheiden, da schon der Verstoß gegen die Anhörungspflicht genügte, um die Abmahnung zu kippen. Der Kläger wurde inzwischen als Fahrer zum Sozialamt versetzt.

(wuk)
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