Düsseldorf A52 ohne weiteren Lärmschutz

Düsseldorf · Anwohner wünschen sich mehr Ruhe. Zusätzliche Wände sind nicht geplant.

Für die Wohngebiete entlang der Autobahn 52 in Mörsenbroich, Rath und Unterrath wird es keinen zusätzlichen Lärmschutz geben. Das teilte die Verwaltung auf Anfrage in der Bezirksvertretung 6 mit. Deren Mitglieder waren von Bürgern aus den anliegenden Wohnstraßen wie der Scheffel-, Kürten- und Dorstener Straße gebeten worden, sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Nördlichen Zubringer einzusetzen, um dadurch die Fahrgeräusche besonders in den Nachtzeiten, aber auch den Schadstoffausstoß zu verringern.

Für die Temporegelung auf Bundesstraßen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, die bereits in der Vergangenheit ähnliche Anträge abgelehnt hat. Die Behörde hat mitgeteilt, dass die erneute Prüfung auch zu keinem anderen Ergebnis führen würde, da sich die Verkehrsverhältnisse dort nicht wesentlich verändert hätten. Bei ihrer Entscheidung hat die "Bezirksregierung nicht nur auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit der Anlieger und eine mögliche Lärmvorbelastung abzustellen, sondern auch die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen sowie die Interessen anderen Anlieger bei möglicher Verlagerung des Verkehrs infolge lärmreduzierender Maßnahmen", heißt es in der Antwort der Verwaltung. Der betreffende Straßenabschnitt ist sechsspurig ausgebaut und dort ist Tempo 80 oder 100 erlaubt. Andere Projekte wie weitere Lärmschutzwände werden vom dafür zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht in Aussicht gestellt, da sich im Bereich des nördlichen Zubringers bereits in beiden Fahrtrichtungen solche Anlagen befinden. Zudem wurde in dem betreffenden Gebiet bereits ein lärmgeminderter Fahrbahnbelag angewendet. Soweit passiver Lärmschutz durch Schallschutzfenster erreicht werden soll, besteht die Möglichkeit, dass Hauseigentümer diese beim Landesbetrieb Straßen NRW beantragen. Dort wird dann geprüft, ob eine Überschreitung des erlaubten Lärmpegels vorliegt und ob eine Entschädigung für die Hauseigentümer erfolgen kann.

(brab)
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