Düsseldorf 80-Jährige soll Konto der Freundin geplündert haben - Freispruch

Düsseldorf · Wegen angeblich verschwundener 41.000 Euro landete die Seniorin vor dem Amtsgericht. Als gewerbsmäßige Computer-Betrügerin soll sie in 46 Fällen heimlich das Konto ihrer gehbehinderten Freundin geplündert haben, so die Anklage.

Bei Geld hört die Freundschaft auf - erst recht dann, wenn es wegen angeblich verschwundener 41.000 Euro sogar zu einem Strafprozess kommt. Das ist die bittere Erfahrung, die eine 80-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht machen musste. Weil sie ihrer besten Freundin (79) über anderthalb Jahre hinweg bei Besorgungen und Bankgeschäften geholfen hatte, landete die zeitlebens unbescholtene Rentnerin am Dienstag sogar auf der Anklagebank. Nach kurzem Prozess blieb von alledem aber nichts übrig. Die betagte Angeklagte wurde freigesprochen.

Mit brüchiger Stimme, zitternd vor Empörung, wandte sich die alte Dame gegen den Vorwurf, den sie als ungeheuerlich empfand. Ihr Verteidiger fasste die Sachlage kurz zusammen: "Nur aus Freundschaft und auf Geheiß", sei die Angeklagte ihrer langjährigen Freundin zur Hand gegangen.

Als die 79-Jährige noch fit war, hätten die alten Damen etliche Ausflüge gemeinsam unternommen. Dazu sollen auch Visiten bei der Bank der 79-Jährigen gehört haben. Als die jüngere dann aber "nicht mehr so gut zu Fuß war", sah die Angeklagte keinen Grund, sich den Bitten der Freundin zu verschließen. Die habe der Angeklagten nämlich ihre Bankkarte samt Pin-Nummer überlassen, damit die 80-Jährige auch Bank-Erledigungen für die jüngere übernehmen konnte. Das hat die Angeklagte treuherzig ausgeführt, wie sie angab, habe aber nicht nur die gewünschten Abhebungen vorgenommen und das Geld ihrer Freundin ausgehändigt, sondern stets auch Kontoauszüge mitgebracht.

Der Verteidiger: "Das macht doch gar keinen Sinn, wenn man heimlich Geld abheben wollte!" Jeder Blick auf die Auszüge hätte einen Schwindel sofort enttarnt. Doch erst nach anderthalb Jahren schlugen Angehörige der 79-Jährigen Alarm. Zumal die Angeklagte keine Quittungen vorweisen konnte, wonach sie die ganzen Gelder (insgesamt 41.500 Euro) der Freundin überbracht hatte. Aber ihre angeblich ausgeplünderte Freundin wusste im Zeugenstand auch nicht mehr genau zu sagen, was wie damals gehandhabt wurde.

Der Richterin genügten die Unklarheiten, um die Angeklagte freizusprechen. So hat der ganze Streit ums Geld nur dazu geführt, dass die Freundschaft der 80-Jährigen mit der langjährigen Vertrauten endgültig zerbrochen ist.

(wuk)
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