Düsseldorf 5400 Klagen auf Asyl vor Verwaltungsgericht

Düsseldorf · Die Institution entscheidet über Klagen gegen abgelehnte Asylanträge. Kläger vom Westbalkan haben kaum Chancen.

Xhoana S. (16) muss Deutschland verlassen. So will es ein Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BaMF), gegen den die junge Frau vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage eingereicht hat. Sie ist eine von vielen. Seit Anfang des Jahres sind 5400 Klagen gegen die Bescheide des BaMF eingegangen.

Mit ihren Eltern und ihrem Bruder ist Xhoana im August aus Albanien mit dem Bus über Griechenland eingereist. Ihr Asylantrag wurde am 15. September abgelehnt, ebenso wie die Anträge ihrer Eltern und ihres Bruders. Die Familie hat in allen Fällen geklagt.

Hauptgrund für die Flucht sei ihre Religionszugehörigkeit, so übersetzt der Dolmetscher Xhoanas Angaben während der gerichtlichen Anhörung aus dem Albanischen. In ihrer Familie habe es oft Auseinandersetzungen zwischen ihrer Mutter und ihrer Großmutter gegeben. Die Mutter des Mädchens ist Christin, ebenso wie ihre Tochter und ihr Sohn - die Großmutter und der Vater hingegen sind Muslime. Streit habe es gegeben, seit sie sich erinnern könne, erzählt die 16-Jährige. "Ich war ein Kind, das jede Nacht weinend ins Bett gegangen ist." Als Xhoana das erzählt, fängt ihre Mutter still an zu weinen.

Xhoana berichtet, dass ihre Großmutter einmal versucht habe, ihre Bibel zu zerreißen, und wie sie von einer Freundin gewarnt worden sei, dass ein paar Jungs aus dem Dorf sie vergewaltigen könnten, weil sie Christin sei. "Ich war nicht frei, das zu glauben, was ich wollte", erklärt das Mädchen. Die Richterin möchte wissen, ob Xhoana zur Polizei gegangen sei. "Nein, dann wäre ich beschmutzt gewesen", sagt diese.

Doch Richterin Franziska Hötte kann keinen Grund für Asyl erkennen. Sie erklärt, dass es durchaus zumutbar ist, innerhalb von Albanien umzuziehen, etwa in eine größere Stadt, um der Diskriminierung zu entgehen. Die Polizei im Land sei grundsätzlich schutzfähig und schutzwillig. Nach der Anhörung spricht Hötte aber nicht gleich das Urteil. Sie lässt sich die Gründe, die das Mädchen vorgebracht hat, noch einmal durch den Kopf gehen, ihre Entscheidung bringt sie am Nachmittag zu Papier.

"Ich höre mir die Sachen sehr genau an. Jeder Kläger hat die Chance, mir sein Schicksal zu erzählen. Doch dann kommt die rechtliche Seite dazu", sagt Hötte.

(RP)
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