Düsseldorf 40-jährige Strafkarriere - Bewährung versagt

Düsseldorf · Mit 65 Jahren muss ein Serieneinbrecher jetzt erneut für 14 Monate in Haft. So urteilte am Dienstag das Landgericht und versagte dem inzwischen gehbehinderten Rentner, der seit 1974 durch Straftaten aktenkundig ist, jede Chance auf Bewährung.

Der 65-Jährige gab an, dass er seit dem 14. Lebensjahr spielsüchtig sei, die Gier nach dem Wettglück aber seit zwei Jahren "im Griff" habe. Zuvor hatte er jedoch mit Steinen vergeblich die Schaufenster von zwei Juwelieren einwerfen wollen.

Nur bei einem Fachgeschäft für Schreibwaren in der Innenstadt ist ihm das gelungen, ehe er von der Polizei samt Beute direkt wieder ertappt wurde. Jetzt aber sei er Opa geworden, wolle sein Leben anders gestalten.

Eine Gutachterin ging nicht von Spielsucht aus, offenbarte dem Gericht aber, dass der Senior ihr gebeichtet habe, erst vor rund einem Jahr wieder gestohlen und den Erlös der Beute direkt verzockt zu haben. Von einer Strafaussetzung zur Bewährung sah das Gericht daraufhin ab.

(wuk)
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