Düsseldorf 33-Jähriger chattet mit Schülern über Sex

Düsseldorf · Über einen Zeitraum von zehn Tagen soll ein Oberbilker eine 13-jährige Schülerin per Computer mit aufdringlichen Chat-Gesprächen zu sexuellen Themen regelrecht bombardiert haben. Der 33-Jährige muss sich daher am Donnerstag (31.3., 10 Uhr, Saal 1.106) vor dem Amtsgericht verantworten.

Zu einem Treffen mit dem Mädchen kam es laut Anklage nie, auch seien keine Fotos getauscht worden. Der Staatsanwaltschaft genügt aber bereits das massive Drängen des Mannes, um ihn wegen Kindesmissbrauchs anzuklagen.

Zufällig war die Schülerin im November 2015 an den 33-Jährigen geraten. Weil sie mehr erfahren wollte über einen Bekannten, hatte eine Freundin die 13-Jährige an diesen Angeklagten vermittelt. Doch dieser habe unzählige Chat-Gespräche dann allein dazu missbraucht, um Dialoge mit dem Kind immer wieder auf sexuelle Themen zu lenken. Zwar sei auch von einer Hochzeit nach streng muslimischem Glauben gesprochen worden, so die Anklage. Aber hauptsächlich habe der 33-Jährige das Mädchen fast täglich und dann jeweils über Stunden hinweg mit sexuellen Themen konfrontiert. Die Anklage geht davon aus, er habe das Kind mit pornografischen Details überschüttet, indem er mit dem Mädchen schriftlich zahlreich Praktiken erörtert habe, die er mit der 13-Jährigen gerne ausleben wolle.

Als die Vorgänge nach zehn Tagen schließlich entdeckt und unterbunden wurden, erhielt der 33-Jährige die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs. Für eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren reicht es demnach schon aus, wenn ein Erwachsener auf ein Kind "durch entsprechende Reden einwirkt" - auch, wenn das nicht mündlich geschieht, sondern über Computer oder andere elektronische Hilfsmittel. Der bisher unbescholtene Angeklagte hatte in ersten Vernehmungen den Kontakt zu dem Mädchen bestätigt und zugegeben, dass ihm das Alter des Kindes auch bewusst gewesen sei. Er gab aber an, dass er diese Umstände später "nicht so richtig realisiert" habe.

In einem vergleichbaren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm erst vor wenigen Wochen eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung bestätigt. Zu dieser Strafe war ein 56-Jähriger verurteilt worden, weil er einer Neunjährigen per SMS sexuelle Handlungen vorgeschlagen hatte. Mit einem Urteil im vorliegenden Fall wird noch am 31.März gerechnet.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort