Düsseldorf 25.000 Euro für einen Jäger-Zaun

Düsseldorf · Ein besonders krasser Fall von Wucher beschäftigt demnächst das Landgericht. Ein 54-jähriger Handwerker war vom Neusser Amtsgericht mit sechs Monaten Bewährungsstrafe belegt worden, weil er für Arbeiten an dem 20 Meter langen Gartenzaun einer 86-jährigen Hausbesitzerin fast 25.000 Euro gefordert und erhalten hatte.

Für seine Arbeiten an diesem Zaun forderte der Handwerker fast 25 000 Euro von seiner Auftraggeberin.

Für seine Arbeiten an diesem Zaun forderte der Handwerker fast 25 000 Euro von seiner Auftraggeberin.

Foto: Andreas Bretz

Gegen diese verhängte Wucher-Strafe legte der Mann aber Berufung ein. Wann das Landgericht den Fall neu überprüft, steht noch nicht fest.

Im Sommer 2013 hatte der Angeklagte bei der Seniorin seine Dienste angeboten. Die Frau, die inzwischen stark unter Demenz leidet, stimmte damals zu, ihren Außenzaun von dem 54-Jährigen abschleifen zu lassen. Die Veränderung sei, so eine Nichte der Rentnerin, hinterher kaum aufgefallen, nur außen sei der Zaun danach "etwas heller" gewesen als auf der Innenseite. Kassiert hat der Angeklagte dafür aber 1245 Euro für jeden einzelnen Zaunmeter. Als die Bank der alten Dame wegen hoher Abhebungen und Überweisungen Alarm schlug und die Angehörigen der 86-Jährigen informierte, fehlten auf dem Konto der Seniorin 24 900 Euro, das Konto war abgerutscht in ein Minus von 5000 Euro. Nachforschungen der Angehörigen ergaben, dass der Angeklagte seine zweifelhaften Dienste damals auch einem Nachbarn der 86-Jährigen offeriert hatte, dass dieser Anwohner aber dankend abgelehnt hatte.

In einem Zivilprozess forderte die Familie der Rentnerin das gesamte Geld vom Angeklagten zurück, doch zur Gerichtsverhandlung ist der Mann nicht erschienen, gegen ihn erging ein Zahlungsurteil. Parallel dazu hat die Familie der Rentnerin den Handwerker wegen Wuchers auch bei der Polizei angezeigt. Nach RP-Informationen erließ das Amtsgericht Neuss einen schriftlichen Strafbefehl gegen den 54-Jährigen, nach dem er für den Zaun-Wucher 3000 Euro Strafe zahlen sollte. Doch dagegen legte er Einspruch ein. Vor Gericht gab er an, er habe für die 24 900 Euro "zwei Monate lang Arbeiten erbracht, die die Höhe der Bezahlung rechtfertigen".

Davon ging das Amtsgericht keineswegs aus, sondern erhöhte die Strafe für die überzogene Rechnung an die alte Dame sogar auf sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen hat er nun wieder Protest erhoben. Damit kommt es demnächst vor dem Landgericht zur erneuten Verhandlung über diesen Fall von Wucher.

(RP)
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