Düsseldorf 237.000 Euro zu viel kassiert - Bewährungsstrafe für Lehrerin

Düsseldorf · Für anderthalb Jahre hätte eine Lehrerin (65) nach dem Willen des Staatsanwalts in Haft gehen sollen, weil sie über knapp sechs Jahre hinweg rund 240.000 Euro Beamtengehalt zu viel erhalten hatte, ohne sich zu melden. Der Anklagevertreter hatte der Beamtin in seinem Plädoyer jede Chance auf Bewährung abgesprochen. Das Amtsgericht urteilte jedoch milder und setzte die Haftstrafe von neun Monaten für die pensionierte Lehrerin zur Bewährung aus. Nur widerwillig hatte sich die Angeklagte im Prozess bereiterklärt, den kompletten Schaden zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Lehrerin hatte angegeben, sie habe ab 2009 zwar in Altersteilzeit deutlich weniger gearbeitet. Doch dass ihr monatlich sogar noch deutlich mehr Gehalt überwiesen wurde als für ihre frühere Vollzeitstelle, habe sie "nicht gemerkt". Ihr Mann führe die Konten, sie habe von dem Gehaltszuwachs nichts gewusst. Dabei ist sie bis gestern geblieben, sah die Hauptschuld für ihre Überbezahlung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung, indirekt auch bei ihrem Gatten. "Wir können Ihnen aber nicht abnehmen, dass Ihnen das entgangen sein kann", hielt der Vorsitzende Richter im Urteil der Angeklagten vor. Während deren Anwalt von "Schusseligkeit" der Lehrerin sprach und "erheblichem Mitverschulden des Amtes", was eigentlich zum Freispruch für die Beamtin führen müsse, kamen die Richter gegen die 65-Jährige zum Schuldspruch.

Als Beamtin habe sie die "Pflicht gehabt, Schaden vom Dienstherrn abzuwenden". Genau das habe sie aber nicht getan, sondern mehr als fünfeinhalb Jahre die überzogenen Gehälter kassiert. Der Rechenfehler des Amtes "hätte nicht passieren dürfen, schon gar nicht über einen so langen Zeitraum", erklärte das Gericht. Aber die Angeklagte hätte das frühzeitig merken und melden müssen. Weil sie das jedoch unterließ, sei der Schaden nach LBV-Rechnung auf 237.000 Euro angewachsen.

Per Kredit will sie das Geld nun zurückzahlen. Dazu wurde sie im Urteil als Bewährungsauflage verpflichtet. Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, wäre die Angeklagte zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden, hätte dadurch zwangsläufig ihren Beamtenstatus, konkret: ihren Pensionsanspruch verloren. Aber auch nach dem Urteil des Amtsgerichts kann der Dienstherr eine Entfernung der Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis jetzt noch prüfen.

(RP)
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