Düsseldorf 200.000 Euro für Raubkunst-Bild

Düsseldorf · Die Stadt soll die Erben eines jüdischen Gemäldebesitzers entschädigen.

Das Gemälde "Früchtekorb an einer Eiche" (ca. 1670) von Abraham Mignon darf im Museum Kunstpalast bleiben, die Erben eines jüdischen Vorbesitzers erhalten aber eine Entschädigung in Höhe von 200.000 Euro. Diesen Kompromiss empfiehlt die sogenannte Limbach-Kommission im viele Jahre langen Streit um das Bild, das in der NS-Zeit bei einer Versteigerung seinen Besitzer gewechselt hatte und den jüdischen Eigentümern möglicherweise unrechtmäßig abgenommen worden war. Man werde der Empfehlung folgen und die Entschädigung zahlen, teilte Düsseldorfs Kulturdezernent Hans-Georg Lohe mit.

Die Stadt Düsseldorf hatte das Gemälde 1936 von der Galerie Paff-rath gekauft. Ein Jahr zuvor war es aus dem Besitz des jüdischen Ehepaars Gertrud und Eduard Bühler in Berlin versteigert worden. Deren Erbengemeinschaft argumentierte, dass die Versteigerung unter dem Druck der NS-Verfolgung stattgefunden habe, und forderte eine Rückgabe des Bildes. Die Stadt Düsseldorf hatte in der langen Auseinandersetzung bereits eine Zahlung in Höhe von 150.000 DM zur Entschädigung angeboten.

Da die Erben diese nicht akzeptierten, landete der Fall nun vor der "Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" unter dem Vorsitz der ehemaligen Bundesverfassungsgerichts-Präsidentin Jutta Limbach. Da sich die genauen Umstände der Versteigerung nicht mehr rekonstruieren ließen, empfahl die in Magdeburg ansässige Kommission den Kompromiss.

(arl)
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